Schlagworte: Arbeitgeber

BFH – Steuertricks bei Zahlung einer Abfindung durch Arbeitgeber sind erlaubt

Bildquelle: www.pixelio.de, Foto: Andreas Morlok

A. Morlok/Pixelio

Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steuerwirksam so gestalten können, dass sie die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausschieben. Im entschiedenen Fall wurde der Zeitpunkt der Fälligkeit der Abfindungsleistung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers in einer Betriebsvereinbarung ursprünglich auf einen Tag im November 2000 bestimmt. Die Vertragsparteien verschoben jedoch vor dem ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt im Interesse einer für den Arbeitnehmer günstigeren steuerlichen Gestaltung den Eintritt der Fälligkeit einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres 2001. Zum Rest des Beitrags »

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Als Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellen, kann ein teurer Spaß werden

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer eine sog. Arbeitsbescheinigung zu Arbeitsentgelt, Beginn, Ende und Grund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszustellen. Dies ergibt sich aus § 312 des Sozialgesetzbuches III (SGB III). Die Bescheinigung ist für den Arbeitnehmer wichtig, da die darin enthaltenen Tatsachen für die Entscheidung der Agentur für Arbeit über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können.Sofern der Arbeitgeber sich weigert, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß § 404 SGB III kann durch die Agentur für Arbeit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro verhängt werden. Zum Rest des Beitrags »

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Ab wann ist man vorbestraft?

Oftmals meinen Mandanten, bei Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, seien sie nicht „vorbestraft“. Das ist so nicht ganz richtig, man darf sich lediglich als nicht vorbestraft bezeichnen, was ein kleiner aber feiner Unterschied ist. Als vorbestraft im juristischen Sinne gilt man bereits, wenn ein Strafgericht rechtskräftig eine Strafe in einem Straf- oder Strafbefehlsverfahren ausgesprochen hat. Zum Rest des Beitrags »

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BFH – Vom Arbeitgeber bezahlte Knöllchen müssen als Arbeitslohn versteuert werden

Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen – anders als bei laufendem Arbeitsentgelt – grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Er kann sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei betrieblich veranlasster Autofahrt des Arbeitnehmers

Eine Arbeitnehmerin war bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt. Bei ihren Baustelleneinsätzen im gesamten Bundesgebiet benutzte sie ihren eigenen Pkw. Auf der Rückfahrt von einer Baustelle ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug der Arbeitnehmerin beschädigt wurde. Die Arbeitnehmerin verlangte von ihrem Arbeitgeber Schadenersatz, da sie sich auf einer betrieblich veranlassten Fahrt befunden habe. Der Arbeitgeber bestritt, die Arbeitnehmerin angewiesen zu haben, mit dem eigenen Pkw zur jeweiligen Baustelle zu fahren. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Mainz – Beleidigung des Arbeitgebers berechtigt zur fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung

(c) Thommy Weiss / Pixelio

T.Weiss/Pixelio

Ein Arbeitnehmer wurde als Produktionshelfer bei einem Wursthersteller beschäftigt. Nach seinem Arbeitsvertrag konnten vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Überstunden von bis zu vier Schichten im Monat angeordnet werden. Als der Arbeitnehmer vom Geschäftsführer zur Leistung von Überstunden im Beisein weiterer Arbeitskollegen aufgefordert wurde, entgegnete der Arbeitnehmer „Chef, Arsch lecken, ich hab keine Zeit“. Diese Äußerung nahm der Arbeitgeber zum Anlass den Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Der Arbeitnehmer klagte gegen seine Kündigung und verlor in zwei Instanzen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Schadensersatz wegen unterbliebener Information über das Bestehen einer Unfallversicherung

Ein Arbeitgeber, hatte zu Gunsten seiner Beschäftigten eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Allen versicherten Arbeitnehmern stand auf Grund einer Vereinbarung mit der Versicherung ein Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen zu. Eine Arbeitnehmerin hatte 2001 als Fahrzeuginsassin bei einem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen erlitten, dass sie seitdem ein Pflegefall war. Die zu ihren Betreuern bestellten Eltern erhielten vom Arbeitgeber erstmals 2003 Kenntnis von der zu Gunsten der Arbeitnehmerin bestehenden Unfallversicherung. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers stellt für den Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund dar

(c) adel / Pixelio

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Studenten unterliegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nicht der Sozialversicherungspflicht. Studentische Aushilfskräfte sind daher auch bei den Arbeitgebern sehr beliebt, schließlich ersparen sich diese den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Das Bundsarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: 2 AZR 731/05, dass der Wegfall der Soziaversicherungsfreiheit im Laufe des Arbeitsverhältnisses keinen Grund für eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG darstellt. Zum Rest des Beitrags »

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