Schlagworte: Geldstrafe

Angst statt Freiheit – am Ende ein „blaues Auge“

Es ist jetzt gut 2 1/2  Jahre her, als bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin ein Radfahrer von einem Polizeibeamten grundlos ins Gesicht geschlagen wurde. Danach folgte die übliche Prozedur, die Institution Polizei stellte sich schützend vor ihre prügelnden Beamten und behauptete, der Radfahrer hätte einem Platzverweis nicht  Folge geleistet, da müsse man halt mal zulangen dürfen. Erst als ein und später dann noch weitere YouTube-Videos auftauchten, war klar, dass es diesmal nicht klappen würde mit diesen vertrauten und bewährten Schutzbehauptungen. Zum Rest des Beitrags »

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Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen tritt in Kraft

Das „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (nachstehend kurz: EuGeldG) ist am 27.10.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am heutigen Tag in Kraft. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock: Überlange Verfahrensdauer als Verfahrenshindernis

Wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in 16 Fällen, Nichterstellung der Bilanz in der vorgeschriebenen Zeit sowie  unterlassener Beantragung des Konkursverfahren wurde gegen den Angeklagten in 2002 ein Strafbefehl erlassen und eine Gesamtgeldstrafe von 340 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl wurde der Angeklagte vom AG Rostock zu einer Gesamtgeldstrafe von 450 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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Der faktische Geschäftsführer und das Rostocker Landrecht

Der Mandant suchte mich 2005 auf und fragte allen Ernstes, ob unsere Kanzlei auch „richtige Strafsachen“ machen würde. Das Amtsgericht Rostock hatte ihn Ende 2003 wegen Insolvenzantragsverschleppung, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen und unterlassener Bilanzerstellung zu einer saftigen Geldstrafe von 450 Tagessätzen verurteilt, die Berufungshauptverhandlung war nun angesetzt worden und sein vorheriger Verteidiger war nicht mehr verfügbar. Ich nahm mich der Sache an, ohne zu wissen, dass mich dieses Verfahren fünf lange Jahre beschäftigen und viele Nerven kosten würde. Zum Rest des Beitrags »

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Angst statt Freiheit – Geldstrafen für Berlin-Touris

Familie R. aus Bad Kreuznach machte am 12. September 2009 einen ganz normalen Ausflug nach Berlin. Dumm nur, dass just an diesem Tag die Demonstration „Freiheit statt Angst“ gegen Vorratsdatenspeicherung stattfand und in der Innenstadt kein Durchkommen war. An der Ebertstraße verwehrte ein Polizeibeamter an einer Absperrung den Durchgang. Während Herr R. noch mit dem Beamten über das Warum diskutierte, schließlich gehöre man nicht zu der Demonstration, machte Frau R. einen dummen Fehler. Sie bückte sich und durchstieg das Gitter. Zum Rest des Beitrags »

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Der Ehrliche ist am Ende der Dumme

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Die Autofahrerin war im Dezember letzten Jahres in eine Verkehrskontrolle geraten, die Alkoholmessung ergab eine geringfügige Überschreitung der 0,5-Promillegrenze. Daraufhin erging ein Bußgeldbescheid mit dem auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hatte die Autofahrerin 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten und ihren Führerschein in sog. amtliche Verwahrung zu geben. Diese Frist hatte sie allerdings total verbasselt und fuhr während das Fahrverbot bereits lief prompt im südlichen Teil der Republik in eine Geschwindigkeitsmessung. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Dresden – Absenkung der Tagessatzhöhe bei nahe am Existenzminimum Lebenden

Das Amtsgericht hatte eine Asylbewerberin wegen unerlaubter Einreise in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5,00 Euro verurteilt. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 1,00 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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Ab wann ist man vorbestraft?

Oftmals meinen Mandanten, bei Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, seien sie nicht „vorbestraft“. Das ist so nicht ganz richtig, man darf sich lediglich als nicht vorbestraft bezeichnen, was ein kleiner aber feiner Unterschied ist. Als vorbestraft im juristischen Sinne gilt man bereits, wenn ein Strafgericht rechtskräftig eine Strafe in einem Straf- oder Strafbefehlsverfahren ausgesprochen hat. Zum Rest des Beitrags »

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Höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener

Geldstrafen werden in Deutschland in Tagessätzen bemessen. Mit dem aus Skandinavien übernommenen Tagessatzsystem soll die Strafe den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters entsprechend angepasst werden. Über die Anzahl der zu verhängenden Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der eigentlichen Strafzumessung. Zum Rest des Beitrags »

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