Beratungshilfe

Was mache ich, wenn ich kein Geld für eine Rechtsberatung habe?

Sie können, wenn Sie nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, sich rechtlich beraten zu lassen, Beratungshilfe bei dem für Sie an Ihrem Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen.

Antragstellung und Schutzgebühr

Zur Prüfung müssen Sie bei der Rechtsantragsstelle Ihre Verdienstbescheinigung oder Sozialleistungsbescheide und Ihren Mietvertrag vorlegen. Sie erhalten bei positiver Prüfung dann einen Berechtigungsschein, den Sie bitte zum Beratungsgespräch mitbringen. Sie selbst zahlen für die Beratung eine Gebühr von 10 Euro, weitergehende Beratungskosten trägt die Landeskasse. Beratungshilfe wird auch für strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, allerdings nur für ein erstes Beratungsgespräch.

Wenn sich nach außergerichtlicher Beratung ein Rechtsstreit anschließt und Sie die Kosten hierfür nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können und in der Sache Aussicht auf Erfolg besteht, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Nachfolgend finden Sie ein Antragsformular und Ausfüllhinweise.

Beratungshilfeantrag
Antragsformular und Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Hinweise zum Beratungshilfeantrag
Ausfüllanleitung zum Beratungshilfeantrag

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