Schlagworte: Sozialversicherungsfreiheit

Bundesarbeitsgericht – Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers stellt für den Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund dar

(c) adel / Pixelio

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Studenten unterliegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nicht der Sozialversicherungspflicht. Studentische Aushilfskräfte sind daher auch bei den Arbeitgebern sehr beliebt, schließlich ersparen sich diese den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Das Bundsarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: 2 AZR 731/05, dass der Wegfall der Soziaversicherungsfreiheit im Laufe des Arbeitsverhältnisses keinen Grund für eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG darstellt. Zum Rest des Beitrags »

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