Schlagworte: Arbeitsbescheinigung

Als Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellen, kann ein teurer Spaß werden

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer eine sog. Arbeitsbescheinigung zu Arbeitsentgelt, Beginn, Ende und Grund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszustellen. Dies ergibt sich aus § 312 des Sozialgesetzbuches III (SGB III). Die Bescheinigung ist für den Arbeitnehmer wichtig, da die darin enthaltenen Tatsachen für die Entscheidung der Agentur für Arbeit über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können.Sofern der Arbeitgeber sich weigert, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß § 404 SGB III kann durch die Agentur für Arbeit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro verhängt werden. Zum Rest des Beitrags »

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