Schlagworte: Arbeitslohn

BFH – Vom Arbeitgeber bezahlte Knöllchen müssen als Arbeitslohn versteuert werden

Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Zum Rest des Beitrags »

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