Schlagworte: Jugendschutz

Kammergericht – Erektion über 12 Monate ist noch lange keine Pornographie

(c) Zulujunky / Pixelio

Zulujunky/Pixelio

Der Angeklagte vertrieb über das Internet auf Bestellung Kalender. Die Kalender im DIN-A4-Format zeigten technisch hochwertige, farbige Ganzkörperfotos mit jeweils einem zumeist vollständig unbekleideten Mann vor wechselnden Hintergründen. Von zwei Ausnahmen abgesehen, hatten alle Abgebildeten einen erigierten Penis. Unter dem jeweiligen Foto war in gleicher Größe das Monatskalendarium abgedruckt. Auf der Internetseite waren zur Illustration jeweils das Titelblatt sowie ein Kalenderblatt in den Abmessungen 3 x 2 Zentimeter abgebildet. Die Bilder waren für jeden Internetnutzer frei und ohne vorherige Altersüberprüfung zugänglich. Zum Rest des Beitrags »

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Ab wann ist man vorbestraft?

Oftmals meinen Mandanten, bei Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, seien sie nicht „vorbestraft“. Das ist so nicht ganz richtig, man darf sich lediglich als nicht vorbestraft bezeichnen, was ein kleiner aber feiner Unterschied ist. Als vorbestraft im juristischen Sinne gilt man bereits, wenn ein Strafgericht rechtskräftig eine Strafe in einem Straf- oder Strafbefehlsverfahren ausgesprochen hat. Zum Rest des Beitrags »

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