Kategorie Reiserecht

BGH: Ausgleichsanspüche bei verspätetem Zubringerflug? Erst mal abwarten was der EuGH dazu sagt.

Die Reisenden buchten einen Flug von Berlin-Tegel über Madrid nach San José (Costa Rica). Bereits bei der Abfertigung in Berlin erhielten sie Bordkarten für den Anschlussflug. Der Abflug von Berlin verzögerte sich dann um eineinhalb Stunden, so dass die Reisenden ihren Anschlussflug verpassten und auf einen Flug nach San José am folgenden Tag umgebucht wurden. Die Reisenden verlangten vom Beklagten eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Zum Rest des Beitrags »

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EuGH: Wenn der Reiseveranstalter pleite ist, muss die Reiseversicherung zahlen

(c) Manfred Walker / Pixelio

M.Walker/Pixelio

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben heißt es so schön. Herr Blödel-Pawlik wollte sich und seiner Ehefrau ein solches Erlebnis gönnen und buchte bei der der Rhein Reisen GmbH eine Reise und zahlte auch brav den Reisepreis. Die Rhein Reisen GmbH gab das von den Reisenden vereinnahmten Geld allerdings anschließend für andere Zwecke aus und wurde zahlungsunfähig. Die Reise fand also nicht statt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Wer bucht, kann für alle Mitreisenden Ansprüche geltend machen

Norbert Lorenz/Pixelio

N.Lorenz/Pixelio

Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseunternehmen für seine Ehefrau und für sich eine Donaukreuzfahrt zum Preis von 2.273 Euro pro Person. Einen knappen Monat vor Reisebeginn sagte die Beklagte die Reise ab und bot eine Umbuchung auf das darauf folgende Jahr, wahlweise die Stornierung der Reise an. Der Kläger entschied sich für die Stornierung, beanspruchte allerdings Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, die „ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau“ zustehe. Die Beklagte zahlte dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises für eine Person, lehnte eine Zahlung für die Ehefrau allerdings ab. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Piraten als Reisemangel

Tina Gössl/Pixelio

T. Gössl/Pixelio

Ein Ehepaar buchte für Anfang März 2009 eine dreiwöchige Kreuzfahrt. Über Durban in Südafrika sollte die Route nach Sansibar, Mombasa, Port Victoria, Safaga, Soukhna und durch den Suezkanal nach Messina, Neapel und Genua führen. Die Reise kostete 5271 Euro. Nachdem die Reisenden in Durban eingetroffen und bereits eingeschifft waren, wurde ihnen eröffnet, dass wegen möglicher Piratenattacken im Bereich der somalischen Küste im Golf von Aden die Route verändert würde. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Der schlafende Reisende

(c) Manfred Walker / Pixelio

Walker/Pixelio

Der spätere Beklagte buchte bei einem Reiseunternehmen eine Flugpauschalreise mit einer Reisegruppe in den Jemen für den Zeitraum Ende Oktober/Anfang November 2006. Die Reisegruppe hatte am Anreisetag einen planmäßigen Zwischenstopp in Dubai mit einem ca. siebenstündigen Aufenthalt, in der sich die Reisegruppe in der Marhaba-Lounge im Flughafen von Dubai aufhalten, Getränke konsumieren und sich ausruhen konnten. Auch der Beklagte hielt sich dort auf und schlief, nach dem er unter anderem auch alkoholische Getränke konsumiert hatte, ein. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Köln – Wie hoch muss eine Balkonbrüstung sein?

Die spätere Klägerin und ihr Ehemann waren Teilnehmer einer Gruppenreise in die Türkei, gebucht hatte die Reise ein Bekannter. Nachdem die Klägerin und ihr Ehemann eines Abends die Bar des gebuchten Hotels besucht hatten, legte sich die Klägerin schlafen, während ihr Ehemann auf den Balkon des Hotelzimmers ging, um dort zu rauchen. Die Klägerin wurde irgendwann durch ein Geräusch wach und stellte fest, dass ihr Mann von dem im dritten Stock des Hotels gelegenen Balkon gestürzt war. Er hatte tödliche Verletzungen erlitten und verstarb noch am Unfallort. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – und nochmals kein Geld für Fluggäste bei verspäteten Zubringerflügen

Der Bundesgerichtshofs hat bereits am 30. April 2009 (Xa ZR 78/08) entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er wegen Verspätung des Zubringerflugs einen Anschlussflug nicht erreicht. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Nichts genaues weiß man nicht

Am 22. Januar 2007 buchte der spätere Kläger für sich und seine Ehefrau eine Urlaubsreise nach Norwegen zum Gesamtreisepreis von 3.230 Euro. Die 14-tägige Reise sollte am 28. März 2007 angetreten werden. Die Ehefrau des Klägers litt seit 1996 an Ohnmachtsanfällen auf Grund einer Herzerkrankung. Sie erhielt deshalb im Jahre 2002 einen Herzschrittmacher. Im Oktober 2006 kam es immer wieder zu Schwindelanfällen. Deshalb begab sie sich am 05. Januar 2007 in ärztliche Behandlung. Am 09. März 2007 ging sie zu einer Routineüberprüfung des Herzschrittmachers in eine Universitätsklinik und wurde dort zur Abklärung der Ursache der Schwindelanfälle stationär aufgenommen. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen „Nichtbeförderung“ bei verpasstem Anschlussflug

(c) Manfred Walker / Pixelio

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Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – eine Verkürzung der Verjährungsfrist durch AGB für Ansprüche wegen Reisemängeln ist unwirksam

Der Kläger unternahm mit seiner Ehefrau eine Pauschalreise nach Mauritius. Nach Rückkehr von der Reise am 18. August 2005 meldete der Kläger Ansprüche wegen Reisemängeln bei dem beklagten Reiseveranstalter an und reichte am 11. August 2006 Klage ein, die der Beklagten jedoch wegen einer fehlerhaften Adressierung in der Klageschrift erst im Dezember 2006 zugestellt wurde. Der Kläger verlangt die teilweise Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Zum Rest des Beitrags »

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