Schlagworte: Verkehrszentralregister

„Bitte werfen sie zur Berechnung der erhöhten Regelgeldbuße eine Münze ein.“

Der Mandant ist ein wenig zu schnell unterwegs gewesen, dummerweise mit einem als Lkw zugelassenen Transporter. Es gab einen Punkt und ein Bußgeld. Dies allerdings war mit 200 anstelle von 80 Euro saftig. Die Regelgeldbuße wurde um das 2,5fache erhöht  und der Mandant entsprechend sauer. Dürfen die das? Ja, die dürfen. Die Regelgeldbuße darf bei vorhandenen, noch nicht tilgungsreifen Voreintragungen im Verkehrszentralregister angemessen erhöht werden. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG: bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis bleiben Punkte stehen

Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG werden Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet wurde. Dies gilt nicht, wenn die Entziehung darauf beruht, dass der Betroffene nicht an einem bei entsprechendem Punktestand angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied nun, dass auch ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister führt. Zum Rest des Beitrags »

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Ab wann ist man vorbestraft?

Oftmals meinen Mandanten, bei Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, seien sie nicht „vorbestraft“. Das ist so nicht ganz richtig, man darf sich lediglich als nicht vorbestraft bezeichnen, was ein kleiner aber feiner Unterschied ist. Als vorbestraft im juristischen Sinne gilt man bereits, wenn ein Strafgericht rechtskräftig eine Strafe in einem Straf- oder Strafbefehlsverfahren ausgesprochen hat. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach dem Tattag

JPWPeters / Pixelio

JPWPeters/Pixelio

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, davon abhängt, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat; es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße zu diesem Zeitpunkt schon rechtskräftig geahndet waren. Nach dem Erreichen von mindestens 18 Punkten kann eine Tilgung von Punkten nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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