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BFH: versehentlich zu viel erstattete Lohnsteuer braucht nicht zurück gezahlt werden

Allerdings nur, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Das hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 25. Oktober 2011 – VII R 55/10 – entschieden. Zum Rest des Beitrags »

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BFH – Vom Arbeitgeber bezahlte Knöllchen müssen als Arbeitslohn versteuert werden

Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Zum Rest des Beitrags »

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