Kategorie Baurecht

OLG Hamm – Eine Abnahme „unter Vorbehalt“ gibt es nicht

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Für die Lieferung und den Einbau von Fenstern in einem Einfamilienhaus verlangte die ausführende Firma den Werklohn. Der Auftraggeber weigerte sich zu zahlen, da ihm wegen nicht beseitigter Mängel ein Zurückbehaltungsrecht zustehe und die Rechnung damit nicht fällig sei. Außerdem rechne er mit seinen Mängelbeseitigungskosten und Schadensersatzansprüche auf. Nach Fertigstellung der Arbeiten hatte der Auftraggeber allerdings ein Abnahmeprotokoll, welches einige Mängel aufzählte, unterschrieben, mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“. Das war ein Fehler. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – AGB-Kontrolle bei Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern?

Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Einzelkontrolle nach §§ 307 ff BGB unterliegen und der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen einzelner beanstandeter Klauseln Ansprüche gegen dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) geltend machen kann. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Schwarzbau rettet nicht vor Gewährleistung

Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht zur Frage der Abnahme eines Bauwerkes durch Ingebrauchnahme

(c) Rainer Sturm / Pixelio

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Bei einem Werkvertrag ist die sogenannte Abnahme des errichteten Werkes u.a. Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns. Der Kläger in einem vom Kammergericht als Berufungsinstanz zu entscheidenden Fall hatte eine Markise errichtet und wollte die dafür vereinbarte Vergütung. Der Beklagte zahlte nicht und wandte ein, dass die Markise nicht wie vertraglich vereinbart funktioniere, demnach also mangelhaft sei. Zum Rest des Beitrags »

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