Schlagworte: Radfahrer

Angst statt Freiheit – am Ende ein „blaues Auge“

Es ist jetzt gut 2 1/2  Jahre her, als bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin ein Radfahrer von einem Polizeibeamten grundlos ins Gesicht geschlagen wurde. Danach folgte die übliche Prozedur, die Institution Polizei stellte sich schützend vor ihre prügelnden Beamten und behauptete, der Radfahrer hätte einem Platzverweis nicht  Folge geleistet, da müsse man halt mal zulangen dürfen. Erst als ein und später dann noch weitere YouTube-Videos auftauchten, war klar, dass es diesmal nicht klappen würde mit diesen vertrauten und bewährten Schutzbehauptungen. Zum Rest des Beitrags »

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Angst statt Freiheit – Notwehr gegen Polizeigewalt?

Am Rande der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 wurde ein Demonstrant von Beamten verprügelt. Es handelte sich um einen Radfahrer, der wohl eine Strafanzeige erstatten bzw. die Dienstnummer eines Beamten wissen wollte. Als der Radfahrer die Szenerie verlassen will, kam es zu einem nicht nachvollziehbaren Gewaltausbruch einzelner Beamter. Die Szene wurde per Video dokumentiert, so dass gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt ermittelt werden musste.  Allerdings hatte auch der Radfahrer ein Verfahren wegen wegen angeblichen Widerstandes gewonnen. Dies wurde jetzt eingestellt, wie die taz berichtet. Zum Rest des Beitrags »

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OLG München – Klingeln reicht nicht

Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht zu nehmen, Radfahrer jedoch müssen besonderes sorgfältig sein. Kommt es zu einem Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger, trifft den Radfahrer die höhere Verantwortung. Nach einer Entscheidung des OLG München erhielt eine Radfahrerin  daher ihren Unfallschaden nur zu 1/3 ersetzt. Zwar treffe den Fußgänger eine Mithaftung, da er die Radfahrerin behindert hat, andererseits war der Fußgänger von weitem erkennbar. Wenn ein Fußgänger auf Klingeln nicht reagiert, muss ein Radfahrer seine Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass er jederzeit anhalten kann. Nach Auffassung des OLG München bedeutet dies Schrittgeschwindigkeit.  Notfalls muss ein Radfahrer eben stehen bleiben. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – ein Radfahrer, der einen anfahrenden Linienbus überholt, bekommt bei einem Unfall keinen Schadenersatz

(c) ulikat / Pixelio

ulikat/Pixelio

Berliner Radfahrer leben gefährlich, was einige aber auch durch halsbrecherische Fahrweise geradezu provozieren. Ein Radfahrer hielt es für eine gute Idee, mit seinem Rennrad  einen anfahrenden „Gelben“ der Berliner Verkehrsbetriebe noch zu überholen, um dann knapp vor den Bus einzuscheren. Es kam zur Kollision, der Radfahrer stürzte und wollte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Zum Rest des Beitrags »

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Völlig überflüssige Verschwendung von Zeit

Unser Mandant war als Radfahrer bei einem Unfall ziemlich übel zugerichtet worden. Seine Unfallgegnerin war, nachdem sie rückwärts eingeparkt hatte, nochmal aus der Lücke rausgefahren, um zu „korrigieren“. Unser Mandant konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, prallte gegen das Fahrzeug und hob ab. Letztlich bekam aber nicht die Unfallgegnerin den Bußgeldbescheid, sondern unser Mandant. Dieser hätte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet, so dass es zum Unfall kam. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Koblenz – keine MPU und kein Radfahrverbot für Fahrradfahrer ohne Ambitionen eine Fahrerlaubnis zu beantragen

(c) Martin Claussen / Pixelio

Claussen/Pixelio

Ein 62jähriger fuhr mit seinem Damenrad nach einer Feier sturzbetrunken auf dem Radweg. Die Blutprobe ergab eine BAK von 2,33 ‰. Einen Führerschein hatte er nicht. Auch hatte er nicht vor, einen solchen zu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete die Beibringung eines MPU-Gutachtens an und verbot, als der Betroffene sich weigerte, das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Mofa und Fahrrad). Der Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen das Verbot anzuordnen, lehnte das VG Neustadt ab. Die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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Staatsanwaltschaft Potsdam stellt Trunkenheitsverfahren nach Anordnung der Blutentnahme durch Polizei ein

(c) tommyS / Pixelio

tommyS/Pixelio

Unser Mandant radelte nach einem feucht-fröhlichen Dorffest gegen 20 Uhr die paar Meter nach Hause, als er ob seiner doch recht ausholenden Fahrweise einer Polizeistreife auffiel. Die hielten ihn an, ließen ihn pusten und Bingo, der Dräger zeigte 1,83 Promille an. Zum Rest des Beitrags »

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Angst statt Freiheit – Wird, wer zu oft auf Demonstrationen geht, vom Opfer zum Provokateur?

Bereits kurz nach der Prügelattacke auf den Radfahrer am Rande der Demonstration „Freiheit statt Angst“ war auf verschiedenen Internetseiten auf Videos hingewiesen worden, die den Betreffenden auf anderen Demonstrationen zeigen sollen, bei denen er jeweils in Konflikte mit Polizeibeamten geraten war. Zum Rest des Beitrags »

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Angst statt Freiheit – „Zeigst du mich an, zeig ich dich an“ und der verschwundene Zettel

(c) Stephanie Hofschlaeger / Pixelio

Hofschlaeger/Pixelio

Die bei der Prügelattacke gegen einen Radfahrer am Rande der Demo „Freiheit statt Angst“ beteiligten Polizisten haben diesen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt, berichtet die taz unter Bezugnahme auf ein Interview mit dem Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch.Gegen zwei beteiligte Beamte wiederum wird wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Beide Beamte seien derzeit in den Innendienst versetzt, eine Suspendierung hält Glietsch nicht für notwendig. Zum Rest des Beitrags »

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Angst statt Freiheit – Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet

Am Rande der Demo „Freiheit statt Angst“ am 12.09.2009 wurde ein Demonstrant von Beamten verprügelt. Weder handelte es sich erkennbar um einen Anhänger des sog. „Schwarzen Blocks“, noch ging von dem Mann irgendwelche körperliche Gewalt aus. Es handelte sich um einen Radfahrer, der wohl eine Strafanzeige erstatten bzw. die Dienstnummer eines Beamten wissen wollte. Als der Radfahrer die Szenerie verlassen will, kommt es zu einem nicht nachvollziehbaren Gewaltausbruch einzelner Beamter. Zum Rest des Beitrags »

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