Schlagworte: Vollstreckungsbeamte

Angst statt Freiheit – Geldstrafen für Berlin-Touris

Familie R. aus Bad Kreuznach machte am 12. September 2009 einen ganz normalen Ausflug nach Berlin. Dumm nur, dass just an diesem Tag die Demonstration „Freiheit statt Angst“ gegen Vorratsdatenspeicherung stattfand und in der Innenstadt kein Durchkommen war. An der Ebertstraße verwehrte ein Polizeibeamter an einer Absperrung den Durchgang. Während Herr R. noch mit dem Beamten über das Warum diskutierte, schließlich gehöre man nicht zu der Demonstration, machte Frau R. einen dummen Fehler. Sie bückte sich und durchstieg das Gitter. Zum Rest des Beitrags »

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Angst statt Freiheit – „Zeigst du mich an, zeig ich dich an“ und der verschwundene Zettel

(c) Stephanie Hofschlaeger / Pixelio

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Die bei der Prügelattacke gegen einen Radfahrer am Rande der Demo „Freiheit statt Angst“ beteiligten Polizisten haben diesen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt, berichtet die taz unter Bezugnahme auf ein Interview mit dem Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch.Gegen zwei beteiligte Beamte wiederum wird wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Beide Beamte seien derzeit in den Innendienst versetzt, eine Suspendierung hält Glietsch nicht für notwendig. Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG – ein Pkw ist keine „Waffe“

S.Fries/Pixelio

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Ein leicht alkoholisierter Autofahrer wurde wegen eines Verkehrsverstosses von einer Polizeistreife kontrolliert. Obwohl sich der kontrollierende Beamte mit seinem Oberkörper im Fahrzeug befand, legte der Autofahrer den Rückwärtsgang ein und fuhr mit Vollgas los. Dadurch wurde der Beamte einige Meter mitgerissen, verletzte sich jedoch zum Glück nicht. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte unter Anwendung der Strafschärfungsvorschrift des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB wurde der Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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