Schlagworte: Haftungsquote

BGH: Wer steht, braucht sich nicht anzuschnallen

Eine Autofahrerin fuhr nachts auf der Autobahn und verlor aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Dieses geriet ins Schleudern, stieß gegen die Mittelplanke und kam auf der linken Fahrspur unbeleuchtet zum Stehen. Kurz darauf prallte ein nachfolgendes Fahrzeug, das mit 130 km/h und eingeschaltetem Abblendlicht gefahren war, auf das Fahrzeug der Autofahrerin. Diese wurde schwer verletzt und verlangte von dem Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz, Zum Rest des Beitrags »

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OLG München – Klingeln reicht nicht

Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht zu nehmen, Radfahrer jedoch müssen besonderes sorgfältig sein. Kommt es zu einem Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger, trifft den Radfahrer die höhere Verantwortung. Nach einer Entscheidung des OLG München erhielt eine Radfahrerin  daher ihren Unfallschaden nur zu 1/3 ersetzt. Zwar treffe den Fußgänger eine Mithaftung, da er die Radfahrerin behindert hat, andererseits war der Fußgänger von weitem erkennbar. Wenn ein Fußgänger auf Klingeln nicht reagiert, muss ein Radfahrer seine Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass er jederzeit anhalten kann. Nach Auffassung des OLG München bedeutet dies Schrittgeschwindigkeit.  Notfalls muss ein Radfahrer eben stehen bleiben. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Stuttgart – Haftungsverteilung beim Zusammenstoß mit alkoholisiertem Fahrer

Zwei Fahrzeuge kamen sich auf einer Straße entgegen, wobei eines die Mittellinie merklich überschritt. Dessen nicht genug, war der Fahrer dieses Fahrzeuges auch noch erheblich alkoholisiert. Das andere Fahrzeug fuhr hart an der Mittellinie. Es krachte. Blech- und Köperschäden waren zu beklagen. Wer jetzt denkt, dass der betrunkene Fahrer hier die volle Haftung für den Unfall trägt, der irrt. Zum Rest des Beitrags »

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