Völlig überflüssige Verschwendung von Zeit


Unser Mandant war als Radfahrer bei einem Unfall ziemlich übel zugerichtet worden. Seine Unfallgegnerin war, nachdem sie rückwärts eingeparkt hatte, nochmal aus der Lücke rausgefahren, um zu „korrigieren“. Unser Mandant konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, prallte gegen das Fahrzeug und hob ab. Letztlich bekam aber nicht die Unfallgegnerin den Bußgeldbescheid, sondern unser Mandant. Dieser hätte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet, so dass es zum Unfall kam.

Wir waren etwas verwundert und brachten erst Licht in das Dunkel, als uns die Unfallakte vorlag. Danach hatte ein „Unfallzeuge“ ausgesagt, unser Mandant wäre rasend schnell und mit gesenktem Kopf, quasi im Blindflug unterwegs gewesen. Wir legten Einspruch ein, wiesen auf diverse Widersprüche in den Aussagen der Unfallgegnerin und des Zeugen hin, brachten die erheblichen Verletzungen des Mandanten ins Spiel und regten eine Verfahrenseinstellung an.

Die kam aber nicht, stattdessen wurde die Akte dann an das Amtsgericht abgegeben, wo jeder vernünftig denkende Richter als erstes eine Einstellung verfügt hätte. Nicht aber das Amtsgericht Tiergarten. Das terminierte und lud unseren Mandanten zum einen als Betroffenen und zum anderen als Zeugen, was auf eine sehr sorgfältige Bearbeitung der Akte schließen lässt. Zum gestrigen Termin erschienen wir und der Unfallzeuge, der sich vom Gericht kurz befragt, als „Knallzeuge“ entpuppte. Der Amtsrichter teilte kurz angebunden mit, dass er das Verfahren einstellt, was wir etwas unwirsch mit der Bemerkung kommentierten, dass dies eigentlich die Bußgeldstelle bereits hätte tun können und wenn nicht diese, dann doch das Gericht, wozu dieser 5-Minuten-Termin jetzt notwendig war. Die Antwort des Amtsrichters hinterließ uns sprachlos, er habe erst früh in die Akte geschaut, für eine Einstellung vor dem Termin sei dies wohl etwas spät. Da fehlen einem wirklich die Worte.

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