Schlagworte: Überholen

KG – Augen auf beim Anfahren vom Fahrbahnrand

Der Kläger wollte ausparken, als hinter ihm ein Fahrzeug auf die frei werdende Parklücke wartete. Er fuhr langsam an, als ein weiteres Fahrzeug das Wartende überholte und davor wieder einscheren wollte. Da befand sich jedoch der Kläger. Es kam zum Unfall und der Kläger verlangte zunächst vollen Schadenersatz. Das Landgericht Berlin wies seine Klage ab, mit seiner Berufung verlangte der Kläger wenigstens noch 20% des Schadens ersetzt . Das Kammergericht darauf hin, dass die Berufung auch mit dieser Quote keinen Erfolg haben werde, da der Kläger für den Unfall die Alleinhaftung trage. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – ein Radfahrer, der einen anfahrenden Linienbus überholt, bekommt bei einem Unfall keinen Schadenersatz

(c) ulikat / Pixelio

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Berliner Radfahrer leben gefährlich, was einige aber auch durch halsbrecherische Fahrweise geradezu provozieren. Ein Radfahrer hielt es für eine gute Idee, mit seinem Rennrad  einen anfahrenden „Gelben“ der Berliner Verkehrsbetriebe noch zu überholen, um dann knapp vor den Bus einzuscheren. Es kam zur Kollision, der Radfahrer stürzte und wollte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Elefantenrennen darf nicht länger als 45 Sekunden dauern

(c) tommyS / Pixelio

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Seit Osnabrück tuckerte ein Lkw-Fahrer hinter einem andern Lkw her, der sehr ungleichmäßig fuhr. Mal zog der Vorausfahrende seine Geschwindigkeit an, mal verlangsamte er seine Fahrt. Im Bereich Ascheberg hatte der Dahinterfahrende die Faxen dicke und setzte zum Überholen an. Dabei kam aber an dem zu überholenden Lkw nicht wirklich vorbei, so dass sich hinter ihm eine lange Schlange anderer Fahrzeuge bildete. Zu seinem Unglück fuhr direkt hinter ihm auch noch ein Fahrzeug der Autobahnpolizei. Zum Rest des Beitrags »

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AG Bretten –Wer ohne zu blinken überholt und mit einem nachfolgendem Fahrzeug kollidiert, haftet zu 1/3

Überholt ein Fahrzeug an einer Engstelle einen abgestellten Lkw ohne zuvor den Blinker zu setzen, und kommt es daraufhin zu einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug, welches ebenfalls zum Überholen angesetzt hat, haftet der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs zu 2/3, der Nachfahrende zu 1/3. Zum Rest des Beitrags »

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