Schlagworte: MPU

VG Gelsenkirchen: Sag mir wie viel THC du im Blut hast und ich sage dir wie oft du kiffst?

Ein Hinweis der Kollegen Bella & Ratzka auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ließ mich neugierig werden. Leider findet sich unter dem angegebenen Aktenzeichen nur eine Pressemitteilung, nicht die Entscheidung im Volltext. Danach hat das VG Gelsenkirchen in einem Eilverfahren anscheinend den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis abgelehnt, da es aus der im Blut festgestellten THC-Konzentration Rückschlüsse auf die Konsumgewohnheiten des Antragstellers zieht und gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt. Zum Rest des Beitrags »

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und wieder mal ein Führerschein weggeredet

(c) andrea mertes / Pixelio

A.Mertes/Pixelio

Wie so oft eine Beratung nach einer Drogenfahrt, die einen zerknirschten Mandanten zurück lässt. Hätte ich doch bloß die Klappe gehalten…. Der Mandant war von der Polizei angehalten worden und hatte freiwillig einem Drogenvortest zugestimmt. Als dieser positiv ausfiel, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die magische Grenze von 1,0 ng/ml Tetrahydrocanabinol im Blut war überschritten und er hatte damit ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot gewonnen. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Rheinland-Pfalz: wenn MPU-Gutachter irren

Nachdem er alkoholisiert im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hatte, war ein Autofahrer von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert worden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, um zu klären, ob er geeignet sei, auch weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Das Gutachten fiel negativ aus, die Behörde sah ihre Eignungszweifel bestätigt und entzog mit Sofortvollzug die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – eine rechtswidrig angeordnete Blutprobe ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwertbar

Ob eine unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt durch die Polizei angeordnete Blutentnahme im einem Straf- oder Bußgeldverfahren verwertet werden darf oder nicht, ist Gegenstand zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen. Mal wird ein Beweisverwertungsverbot angenommen, mal wird ein solches verneint. Unabhängig von dieser Frage, stellt sich die Problematik erneut im Verwaltungsverfahren, wenn es um die Klärung der Geeignetheit zum Führen Kraftfahrzeugen geht. Egal ob das Straf- oder Bußgeldverfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte, bei einer Verurteilung verbunden mit der  Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung ohnehin, erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis vom Verfahren und wird prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen und ob eine ärztliches Gutachten oder eine  MPU angeordnet werden müssen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Lüdinghausen: Belohnung für nachgewiesene Abstinenz nach Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Angeklagte hatte, während er am Abend an einem Auto rumschraubte, dem Alkohol erheblich zugesprochen. Noch in der Nacht setzte er sich in einen Lkw, fuhr los und wurde von der Polizei angehalten. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration lag bei 2,57 o/oo, damit war er absolut fahruntüchtig. Die Fahrerlaubnis wurde ihm vorläufig entzogen. Vor dem Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte geständig und wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB zu 30 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Koblenz – keine MPU und kein Radfahrverbot für Fahrradfahrer ohne Ambitionen eine Fahrerlaubnis zu beantragen

(c) Martin Claussen / Pixelio

Claussen/Pixelio

Ein 62jähriger fuhr mit seinem Damenrad nach einer Feier sturzbetrunken auf dem Radweg. Die Blutprobe ergab eine BAK von 2,33 ‰. Einen Führerschein hatte er nicht. Auch hatte er nicht vor, einen solchen zu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete die Beibringung eines MPU-Gutachtens an und verbot, als der Betroffene sich weigerte, das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Mofa und Fahrrad). Der Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen das Verbot anzuordnen, lehnte das VG Neustadt ab. Die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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Straf- und bußgeldrechtliche Folgen einer Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Regelmäßig beginnt nach einer Trunkenheitsfahrt das böse Erwachen, wenn die Polizei noch am Ort des Geschehens den Führerschein sicherstellt. Widerspricht der Beschuldigte der Sicherstellung und sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis in einem späteren gerichtlichen Verfahren entzogen werden wird, so kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Beschluss vorläufig entzogen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Beschuldigte bis zum Abschluss des Strafverfahrens weiterfährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis ohne vorheriges medizinisch-psychologisches Gutachten entzogen werden

Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es hätte erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geklärt werden müssen, ob ihm die Fahreignung fehle. Seine Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – Entzug einer EU-Fahrerlaubnis, wenn sie einen inländischen Wohnsitz ausweist

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Verfahren entschieden, dass dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht aberkannt werden kann, von dieser Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Rheinland-Pfalz – In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

Dem Kläger wurde zweimal die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrten entzogen. Die Wiedererteilung scheiterte 2004, weil er das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorlegte. Daraufhin erwarb der Kläger im Dezember 2006 über eine in Berlin ansässige Firma eine polnische Fahrerlaubnis; im Führerschein ist als Wohnsitz Stettin eingetragen. Nachdem der Kläger die nach wie vor bestehenden Eignungsbedenken nicht durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten ausgeräumt hatte, entzog die deutsche Straßenverkehrsbehörde die polnische Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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