Schlagworte: Fußgänger

OLG München – Klingeln reicht nicht

Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht zu nehmen, Radfahrer jedoch müssen besonderes sorgfältig sein. Kommt es zu einem Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger, trifft den Radfahrer die höhere Verantwortung. Nach einer Entscheidung des OLG München erhielt eine Radfahrerin  daher ihren Unfallschaden nur zu 1/3 ersetzt. Zwar treffe den Fußgänger eine Mithaftung, da er die Radfahrerin behindert hat, andererseits war der Fußgänger von weitem erkennbar. Wenn ein Fußgänger auf Klingeln nicht reagiert, muss ein Radfahrer seine Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass er jederzeit anhalten kann. Nach Auffassung des OLG München bedeutet dies Schrittgeschwindigkeit.  Notfalls muss ein Radfahrer eben stehen bleiben. Zum Rest des Beitrags »

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AG Mitte – Wer aus einer Gruppe von Fußgängern auf die Fahrbahn stolpert, hat bei einem Unfall Schadenersatz zu leisten

Unser Mandant stand nach einer recht feuchten Party mit mehreren anderen Personen an einer roten Fußgängerampel. Als sich ein Pkw der Ampel näherte, strauchelte er und machte versehentlich einen Schritt auf die Straße und dann wieder zurück auf den Bürgersteig. Der Pkw musste deshalb abbremsen. Ein dahinter fahrender Pkw musste ebenfalls abbremsen, fuhr aber trotzdem noch auf das Heck des vorderen Pkw auf. Die Polizei wurde hinzu gerufen und nahm den Unfall auf und unseren Mandanten mit. Eine Stunde nach dem Unfall ergab die Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von 2,15 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Nicht alles Gute kommt von oben

Die Klägerin wollte das Gelände des beklagten Betriebs überqueren, dessen Mitarbeiterparkplatz mit einem rot-weißen Schlagbaum gegen unbefugte Parker abgesperrt war. Die Schranke war mit einer Induktionsschaltung versehen, die ein Schließen verhinderte, solange sich metallene Gegenstände unter ihr befanden. Als die Klägerin unter der gerade geöffneten Schranke durchging, schloss sich diese, traf sie am Kopf und beschädigte ihre Brille. Sie forderte deshalb 4.000 € Schmerzensgeld und über 600 € Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf – lediglich farblich getrennten – Rad- und Fußwegen

(c) Gabi Schoenemann / Pixelio

Schoenemann/Pixelio

Nach einem Fahrradunfall verlangte der Radfahrer Schadenersatz. Der Radfahrer fuhr auf einem farblich markierten Radweg auf eine Bushaltestelle zu, an der eine Passantin mit dem Rücken dicht am Radweg stand und sich mit zwei Personen unterhielt. Aus einer Entfernung von Entfernung von 10 m, klingelte der Radfahrer, um auf sich aufmerksam zu machen, woraufhin die Passantin eine Körperbewegung in Richtung Radweg machte. Der Radfahrer bremste und stürzte über den Fahrradlenker zu Boden. Zum Rest des Beitrags »

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