Angst statt Freiheit – am Ende ein „blaues Auge“


Es ist jetzt gut 2 1/2  Jahre her, als bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin ein Radfahrer von einem Polizeibeamten grundlos ins Gesicht geschlagen wurde. Danach folgte die übliche Prozedur, die Institution Polizei stellte sich schützend vor ihre prügelnden Beamten und behauptete, der Radfahrer hätte einem Platzverweis nicht  Folge geleistet, da müsse man halt mal zulangen dürfen. Erst als ein und später dann noch weitere YouTube-Videos auftauchten, war klar, dass es diesmal nicht klappen würde mit diesen vertrauten und bewährten Schutzbehauptungen.

Es hat lange gedauert, bis gegen die beiden Beamten überhaupt Anklage erhoben wurde. Nun hat das Amtsgericht Tiergarten beide verurteilt. Zu Geldstrafen von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Damit sind sie buchstäblich mit einem blauen Auge davon gekommen. Anstatt einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wurden beide wegen Körperverletzung im Amt verurteilt. Damit war anders als bei der gefährlichen Körperverletzung, die als Strafmaß nur Freiheitsstrafe vorsieht, eine Geldstrafe möglich. Dass die beiden Polizisten gemeinschaftlich handelten, vermochte die Richterin nicht zu sagen, dies sei halt nicht zu beweisen.

Wenn man sich nochmal das Video zu Gemüte führt, wo ein Beamter den Radfahrer, der sich entfernen will, am Straßenrand packt, zurück zerrt und ihn auch noch festhält, als der andere Beamte dem Radfahrer mit der Faust quasi ins Gesicht springt und danach weiter auf ihn einschlägt, ist das eine sehr extensive Anwendung des Zweifelsgrundsatzes. Das erlebt man als Verteidiger in anderen Verfahren, wo man nicht uniformierte Straftäter verteidigt, eher selten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der Beamten hatten Freispüche beantragt, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Es dürfte also eine Etage höher gehen.

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