Schlagworte: Polizei

LG Limburg – Nicht ohne meine Akte!

Das Amtsgericht Limburg hatte einem Beschuldigten nach einer Trunkenheitsfahrt durch Beschluss (§ 111a StPO) vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Um 2.25 Uhr habe er mit seinen Pkw im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit – ein Alkoholatemtest ergab einen Wert von 0,80 ‰, die anschließende Blutentnahme eine Blutalkoholkonzentration von 1,23 ‰ – am Straßenverkehr teilgenommen. Eine richterliche Anordnung der Blutentnahme war von den Beamten nicht eingeholt worden, der Beschuldigte wandte sich mit seiner Beschwerde daher gegen die Verwertung des Blutalkoholgutachtens. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei bei Fahrt unter Cannabiseinfluss wenn Bereitschaftsrichter 1 ½ Stunden nicht erreichbar ist

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 2 und 3 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro verurteilt und gegen ihn nach § 25 StVG ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen richtete sich ohne Erfolg gegen die Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei, hatte beim Kammergericht aber lediglich hinsichtlich der verhängten Geldbuße vorläufigen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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Spaß beim AG Tiergarten – POM Langstrumpf schreibt sich die Welt, wiedewiedewie sie ihm gefällt

Ende Februar war die Mandantin auf dem Weg zur Arbeit, fuhr mit ca. 25 km/h durch eine Baustelle und auf eine rote Ampel zu. Trotz Bremsung rutschte sie gegen ein vor ihr wartendes Fahrzeug. Der Blechschaden war überschaubar, verletzt wurde niemand. Umso überraschter war sie, als Post vom Polizeipräsidenten kam und dieser 145 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen von ihr haben wollte. Darüber hinaus wären 3 Punkte in Flensburg fällig. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – (noch) kein Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei

Während zahlreiche Oberlandesgerichte sich in jüngster Zeit erfreulich klar für ein Beweisverwertungsverbot bei der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei ausgesprochen haben, zeigt sich das Kammergericht in einer aktuellen Entscheidung noch unentschlossen und hält sich die Möglichkeit offen, künftig anders zu entscheiden. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei auch bei Drogen

(c) manwalk / Pixelio

manwalk/Pixelio

Bei einer Polizeikontrolle stellten die eingesetzten Beamten bei dem betroffenen Kraftfahrer eine verlangsamte Pupillenreaktion bei Lichteinfall fest, worauf der Betroffene auf Befragen mitteilte, gelegentlich Haschisch zu konsumieren. Ein mit seinem Einverständnis durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf  THC. Daraufhin ordnete einer der Beamten eine Blutentnahme zur Feststellung von Drogen im Blut an. Den Versuch, eine richterliche Entscheidung zu erlangen, unternahm er nicht, da nach seiner Ansicht infolge des damit verbundenen Zeitverzuges das Untersuchungsergebnis verfälscht worden wäre. Die Untersuchung der Blutprobe ergab einen THC-Gehalt von 10 ng/ml Blut. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Dresden – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal sprach eine Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr frei, da es sich an der Verwertung der festgestellten Blutalkoholkonzentration gehindert sah. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das OLG Dresden sah mit zutreffender Begründung keinen Anlass, das freisprechende Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Zeitschätzung eines Polizeibeamten bei gezielter Überwachung ist ausreichend für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Das Amtsgericht Minden hatte den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes von mehr als einer Sekunde zu einer Geldbuße von 187,50 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ein Polizeibeamter hatte eine gezielte Rotlichtüberwachung durchführt und gab an, dass er ca. 12 -13 Meter entfernt von der Haltelinie gestanden und freie Sicht auf die Ampelanlage gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie durch den Betroffenen habe die Ampel schon zwei Sekunden „rot“ gezeigt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Cottbus – Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte wegen Gefahr im Verzug zur Nachtzeit

Der Angeklagte fuhr beim Abbiegen mit den Rädern an die Bordsteinkante und zog so die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich. Der Versuch, den Angeklagten anzuhalten scheiterte, da dieser überhaupt nicht reagierte und weiter fuhr. Erst als ihm ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Zeichen „Stopp – Polizei“ folgte, hielt er nach einer Fahrstrecke von ca. 100 Metern an. Der freiwillig sofort nach dem Anhalten durchgeführte Atem-Test mit dem Dräger 7410 ergab einen Atemalkoholwert von 2,46 mg/g. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Beweisverwertungsverbot bei willkürlicher Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei

Der Angeklagte hatte bei dem Maifeierlichkeiten erheblich dem Alkohol zugesprochen und war anschließend mit einem Pkw bei einer Ortsdurchfahrt von der Fahrbahn abgekommen. Als er mit den Vorderrädern über eine Bordsteinkante fuhr, platzten die Reifen, das Fahrzeug überfuhr ein Hinweisschild und einen Zaun auf einer Länge von etwa 5 Metern. Unbeeindruckt setzte der Angeklagte seine Fahrt fort und fuhr mit den Vorderrädern auf den Felgen fahrend, davon, parkte das Fahrzeug vor seinem Wohnhaus und legte sich ins Bett. Die knapp eine Stunde nach dem Unfall auf Anordnung eines Polizeibeamten entnommene Blutprobe ergab einen BAK-Wert von 2,6 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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Kleider machen Nazis? – „Dresscode“ für Berliner Polizei

(c) Dieter Schütz / Pixelio

D. Schütz/Pixelio

Für Berlins Polizeibeamte in Zivil gilt ein neuer Dresscode. Polizeipräsident Dieter Glietsch ordnete an, dass Kleidungsstücke bestimmter Firmen nicht mehr im Dienst getragen werden dürfen. Für die Polizeibehörde sei es, so die Dienstanweisung zutreffend, in höchstem Maße ansehensschädigend, wenn Dienstkräfte auch nur den Anschein erwecken, mit rechtem Gedankengut zu sympathisieren. Die Dienstkräfte der Polizei seien gehalten, sich auf diesem Gebiet besonders sensibel zu verhalten, um das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen. Zum Rest des Beitrags »

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