Schlagworte: Zeitschätzung

OLG Hamm – Zeitschätzung eines Polizeibeamten bei gezielter Überwachung ist ausreichend für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Das Amtsgericht Minden hatte den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes von mehr als einer Sekunde zu einer Geldbuße von 187,50 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ein Polizeibeamter hatte eine gezielte Rotlichtüberwachung durchführt und gab an, dass er ca. 12 -13 Meter entfernt von der Haltelinie gestanden und freie Sicht auf die Ampelanlage gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie durch den Betroffenen habe die Ampel schon zwei Sekunden „rot“ gezeigt. Zum Rest des Beitrags »

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