Schlagworte: Rotlichtverstoß

KG – der qualifiziert qualifizierte Rotlichtverstoß

(c) Gabi Schoenemann / Pixelio

G.Schoenemann/Pixelio

Die Ampel war schön etwas länger rot, als der Betroffene noch fuhr. Dummerweise fuhr im Querverkehr ein Polizeifahrzeug, welches stark abbremsen musste. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Betroffenen daraufhin  zu einer Geldbuße von 230 Euro und verhängte ein Fahrverbot von drei Monaten. Die Erhöhung der Geldbuße gegenüber dem alten Regelsatz des Bußgeldkataloges von 125 Euro begründete das Amtsgericht mit der „überaus langen Rotlichtdauer“. Das Kammergericht korrigierte auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin lediglich die Höhe des Bußgeldes und setzte eine Geldbuße von 125 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat fest, da ein ohnehin qualifizierter Rotlichtverstoß durch die Dauer des Rotlichtes nicht zu einen noch qualifizierten werde. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Zeitschätzung eines Polizeibeamten bei gezielter Überwachung ist ausreichend für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Das Amtsgericht Minden hatte den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes von mehr als einer Sekunde zu einer Geldbuße von 187,50 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ein Polizeibeamter hatte eine gezielte Rotlichtüberwachung durchführt und gab an, dass er ca. 12 -13 Meter entfernt von der Haltelinie gestanden und freie Sicht auf die Ampelanlage gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie durch den Betroffenen habe die Ampel schon zwei Sekunden „rot“ gezeigt. Zum Rest des Beitrags »

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Schweigen ist Gold, auch im Bußgeldverfahren

Unsere Mandantin suchte uns mit einem Bußgeldbescheid auf. Ihr wurde vorgeworfen an der Kreuzung Petersburger Straße/Straßmannstraße in Richtung Danziger Straße bei Rot gefahren zu sein. Zum Glück lag nur ein sog. einfacher Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde vor, so dass kein Fahrverbot drohte. Immerhin sollte sie aber ein wegen einer vorhandenen Voreintragung erhöhtes Bußgeld von 75,00 EUR zzgl. Verfahrens- und Zustellkosten zahlen. Zum Rest des Beitrags »

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VGH Baden Württemberg – Aufbauseminar für Fahrradfahrer bei einem Rotlichtverstoß rechtmäßig

Wegen Missachtung einer roten Ampel, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde angedauert hatte, wurde gegen einen Fahrradfahrer rechtskräftig eine Geldbuße von 62,50 EUR verhängt und im Verkehrszentralregister 1 Punkt eingetragen. Da der Radfahrer, der auch eine Fahrerlaubnis hatte, sich noch in der Probezeit befand, ordnete die Führerscheinbehörde daraufhin die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Der Widerspruch des Fahrradfahrers wurde zurückgewiesen, so dass Klage zum Verwaltungsgericht Freiburg erhoben wurde. Zum Rest des Beitrags »

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