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Kleider machen Nazis? – „Dresscode“ für Berliner Polizei

(c) Dieter Schütz / Pixelio

D. Schütz/Pixelio

Für Berlins Polizeibeamte in Zivil gilt ein neuer Dresscode. Polizeipräsident Dieter Glietsch ordnete an, dass Kleidungsstücke bestimmter Firmen nicht mehr im Dienst getragen werden dürfen. Für die Polizeibehörde sei es, so die Dienstanweisung zutreffend, in höchstem Maße ansehensschädigend, wenn Dienstkräfte auch nur den Anschein erwecken, mit rechtem Gedankengut zu sympathisieren. Die Dienstkräfte der Polizei seien gehalten, sich auf diesem Gebiet besonders sensibel zu verhalten, um das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Stuttgart – Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge „A.C.A.B.“

Ein zur Tatzeit noch nicht ganz 18-jährige Krankenpflegeschüler rief einem Polizeibeamten, der in Winnenden mit einer Unfallaufnahme beschäftigt war, aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten. Dieser fühlte sich beleidigt. Das Amtsgericht Waiblingen teilte diese Auffassung und verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) zur Zahlung von 200.- €. Zum Rest des Beitrags »

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