Schlagworte: Nachtzeit

AG Cottbus – Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte wegen Gefahr im Verzug zur Nachtzeit

Der Angeklagte fuhr beim Abbiegen mit den Rädern an die Bordsteinkante und zog so die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich. Der Versuch, den Angeklagten anzuhalten scheiterte, da dieser überhaupt nicht reagierte und weiter fuhr. Erst als ihm ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Zeichen „Stopp – Polizei“ folgte, hielt er nach einer Fahrstrecke von ca. 100 Metern an. Der freiwillig sofort nach dem Anhalten durchgeführte Atem-Test mit dem Dräger 7410 ergab einen Atemalkoholwert von 2,46 mg/g. Zum Rest des Beitrags »

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