Spaß beim AG Tiergarten – POM Langstrumpf schreibt sich die Welt, wiedewiedewie sie ihm gefällt


Ende Februar war die Mandantin auf dem Weg zur Arbeit, fuhr mit ca. 25 km/h durch eine Baustelle und auf eine rote Ampel zu. Trotz Bremsung rutschte sie gegen ein vor ihr wartendes Fahrzeug. Der Blechschaden war überschaubar, verletzt wurde niemand. Umso überraschter war sie, als Post vom Polizeipräsidenten kam und dieser 145 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen von ihr haben wollte. Darüber hinaus wären 3 Punkte in Flensburg fällig.

Dummerweise war zum 1. Februar 2009 die Bußgeldkatalogverordnung geändert und einzelne Bußgeldtatbestände kräftig erhöht worden. Der Beamte, der vor Ort den Unfall aufnahm, war der Meinung, dass hier die Tatbestandsnummer: 8.1 BKat verwirklicht sei und die Mandantin in Anbetracht der „besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse“ nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren sei.

Nach dem Wetterbericht des Unfalltages war es bewölkt, bei örtlichen Regenschauern und einer Temperatur um 6 Grad. Also völlig normale Straßenverhältnisse. Die Mandantin soll allerdings am Unfallort geäußert haben, „es war glatt, ich kam nicht mehr zum stehen“. In einer Stellungnahme gegenüber der Bußgeldstelle wurde angeregt, die Geldbuße wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zum Vordermann zu reduzieren. Die hierfür einschlägige Tatbestandsnummer 12.3 des BKat sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro vor.

Natürlich erfolgte keine Reduzierung und die Sache wurde an das Amtsgericht Tiergarten abgegeben, wo heute die Hauptverhandlung stattfand. Gemäß den üblichen Gepflogenheiten wurde mit der Belehrung von Zeugen und der Vernehmung der Mandantin begonnen, bevor die Verteidigung Akte und Stift ausgepackt und die Robe übergeworfen hatte. Aber darüber regt man sich ja schon gar nicht mehr auf.

Meine Mandantin schilderte nochmals den Unfallhergang und das sie davon ausgegangen sei, dass es an der Unfallstelle glatt war. Warum sonst sollte sie wohl gerutscht sein. Die etwas übellaunige Richterin stellte noch ein paar richtig „bohrende“ Nachfragen zur gefahrenen Geschwindigkeit und hörte sich dann den Geschädigten an. Der konnte sich an keine Straßenglätte erinnern, gab an, dass der Schaden bezahlt sei und es nur ein kleiner „Bums“ war.

Dann kam der unfallaufnehmende Beamte, nennen wir ihn mal eben POM Langstrumpf. Aus der Äußerung meiner Mandantin, es war glatt, schloss er scharfsinnig sofort auf den Tatbestand. Erst auf Nachfrage stellte sich dann heraus, dass er sich die Unfallstelle gar nicht angesehen hatte. Warum er dann im Unfallprotokoll bei den Straßenverhältnissen ankreuzte es sei „Winterglatt“, erklärte er mit statistischen Erfordernissen. Die Äußerung der Betroffenen, also meiner Mandantin, müsse ja zum Rest des Protokolls „stimmig“ sein. Den Vorwurf, er habe etwas protokolliert, was er gar nicht überprüft hat, wies er natürlich von sich.

Wer sich so aufführt, braucht sich über mangelnden Respekt wahrlich nicht zu beschweren. Am Ende erfolgte durch die immer noch übellaunige Richterin eine Verurteilung zu den bereits im Vorfeld angeregten 35 Euro mit einer launigen Begründung und dabei lassen wir es dann auch bewenden.

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