Kategorie Verkehrsrecht

Bekifft fahre ich besser als andere Leute nüchtern!

Im Blog Kanzlei und Recht wird berichtet, wie ein im Straßenverkehr erwischter Cannabis-Konsument mit einem selbst verfassten Schreiben an die Behörde um die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens herum kommen wollte.  Er war der Meinung, bekifft fahre er seit Jahren unfallfrei, also gehe kein Risiko von ihm aus. Na wenn das kein überzeugendes Argument ist. Zum Glück hat er vor dem Absenden des Schreibens jemanden gefragt der sich damit auskennt und der ihm zutreffend versicherte, dass das Schreiben eher dazu geführt hätte, dass ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen worden wäre.

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VG Neustadt – Wer Mate-Tee trinkt, ist seinen Führerschein los

Weil er nicht angeschnallt war, wurde der Kläger von der Polizei angehalten. Da bei ihm gerötete, wässrige Bindehäute, ein verstärktes Lidflattern sowie verkleinerte Pupillen festgestellt wurden, erfolgte eine Blutentnahme. Die toxokologische Untersuchung wies im Blut des Klägers das Kokainabbauprodukt Benzoylecgonin in einer Konzentration von 126 ng/mL nach, woraufhin die Führerscheinstelle dem Kläger mitteilte, dass beabsichtigt sei, ihm die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen. Eine Stellungnahme gab der Kläger nicht ab, die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – immer, vor allen Dingen in Polen, den Fahrzeugschlüssel abziehen!

(c) Tommy S / Pixelio

TommyS/Pixelio

Ein Fall wie aus einem schlechten Film und voller Klischees. Dem Kläger wurde sein Audi A8 gestohlen, in Gdańsk. Er war ausgestiegen, um das Auto herum gegangen, um sich mit einem Passanten zu unterhalten. Vielleicht wollte er nach dem Weg fragen oder wo man Zigaretten kaufen kann. Ohne dass der Kläger es bemerkte, stieg der Dieb ein und konnte dank des noch steckenden Zündschlüssels mit dem schönen Audi A8 wegfahren. Von seiner Vollkaskoversicherung beanspruchte der Kläger Ersatz in Höhe von 40.000 Euro. Die wertete das Verhalten des Klägers allerdings als grob fahrlässig und zahlte nichts. Zum Rest des Beitrags »

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AG Tiergarten – Trink Sekt, der schmeckt…aber lass das Auto stehen!

Bildquelle: www.pixelio.de

P.G.Meister/Pixelio

Die Mandantin fuhr nach einer Betriebsfeier mit ihrem Auto gut angeschickert nach Hause. Es gab Sekt, reichlich Sekt. Mit im Auto hatte sie noch einen Kollegen, der sich ebenfalls gut zurechtgemacht, über die Mitfahrgelegenheit freute. Man fuhr so dahin, plauderte und hörte Musik. Nachdem meine Mandantin den Kollegen abgesetzt hatte, fuhr sie nach Hause und stellte ihr Auto vor der Haustür ab, als zwei Beamte auf sie zutraten und ihr eröffneten, sie hätte einen Unfall verursacht. Da meine Mandantin recht deutlich nach Alkohol roch, nahm an sie gleich mit. Die Blutentnahme – sogar richterlich angeordnet – ergab eine BAK deutlich jenseits der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – eine Werkzeugkiste gehört gesichert und nicht in den Fußraum

 Mario Simeunovic / Pixelio

M.Simeunovic/Pixelio

Weil er mit seiner landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger auf der Autobahn unterwegs war, hielt die Polizei den Betroffenen an. Die Beamten meinten zunächst, der Betroffene dürfe mit dem Kraftfahrzeug die Autobahn nicht benutzen. Da er das wohl doch durfte, folgte die übliche „Wir finden schon was“-Kontrolle und siehe da, im Fußraum neben den Pedalen für Kupplung und Bremse stand eine Werkzeugkiste aus Metall. Zum Rest des Beitrags »

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LG Regensburg – Pflichtverteidiger für Touristen

Nachdem der Angeklagte über seinen Verteidiger gegen einen Strafbefehl des AG Kelheim wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Einspruch eingelegt hatte, wurde der Antrag des Verteidigers, ihn dem Angeklagten wegen der schwierigen Rechtslage als Pflichtverteidiger beizuordnen abgelehnt. Dabei war die Rechtslage alles andere als einfach, denn der Angeklagte hatte eine Fahrerlaubnis. Allerdings nur eine tschechische. Da der Angeklagte nicht für 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz in der tschechischen Republik gehabt hätte, sei er nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – erstmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt Fahrtenbuchauflage

(c) A. Dreher / Pixelio

A.Dreher/Pixelio

Nachdem mit seinem Kraftfahrzeug eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, hüllte sich der Halter in Schweigen. Der Fahrer konnte nicht festgestellt werden, so dass das Bußgeldverfahren einzustellen war. Dem Halter wurde auferlegt, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wogegen er Widerspruch einlegte und beim VG Neustadt beantragte, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid wiederherzustellen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Vollstreckungsreihenfolge bei Fahrverbot und vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis

Wegen fahrlässigen Führens eines Kfz mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille sowie tateinheitlich unter Wirkung von Amphetamin, verurteilte das AG Pforzheim einen Betroffenen zu einer Geldbuße von 375 Euro und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, da ihm wegen der Drogenfahrt im Vorfeld die Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde schon einstweilig entzogen worden war und diese ihm bereits mitgeteilt hatte, dass das Fahrverbot erst nach Ablauf der dem Betroffenen durch das Amtsgericht eingeräumten Viermonatsfrist nach § 25 Abs. 2 a StVG vollstreckt wird. Nach Auffassung des Betroffenen stelle dies eine unzulässige Doppelbestrafung dar. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Nach Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es für den Autokäufer Nutzungsausfall

Die Klägerin kaufte einen gebrauchten Pkw Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der Pkw war bei Übergabe – für den Gebrauchtwagenhändler erkennbar – aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin vom Kaufvertrag zurücktrat. Vom Landgericht Berlin wurde der Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Nach dem Rücktritt bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs benutzte die Klägerin das Fahrzeug für 168 Tage nicht. Sie verlangte hierfür Ersatz des Nutzungsausfallschadens und vergeblicher Aufwendungen in Höhe von rund 6.400 €. Zum Rest des Beitrags »

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Brotkrümel für den Anwalt

Beiläufig erwähnte ein Mandant letztens im Gespräch, dass er einen Unfall hatte. Die Haftung ging klar zu Ungunsten des Unfallgegners aus. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung hatte unserem Mandanten mitgeteilt, er solle einen Kostenvoranschlag einreichen, dann reguliere man. Der Voranschlag ergab einen Schadenumfang von rund 1.700 Euro und die Versicherung wollte nun plötzlich nachbegutachten. Ob die das dürfe, wollte der Mandant nun wissen. Zum Rest des Beitrags »

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