Schlagworte: Nutzungsausfall

BGH – Nach Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es für den Autokäufer Nutzungsausfall

Die Klägerin kaufte einen gebrauchten Pkw Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der Pkw war bei Übergabe – für den Gebrauchtwagenhändler erkennbar – aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin vom Kaufvertrag zurücktrat. Vom Landgericht Berlin wurde der Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Nach dem Rücktritt bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs benutzte die Klägerin das Fahrzeug für 168 Tage nicht. Sie verlangte hierfür Ersatz des Nutzungsausfallschadens und vergeblicher Aufwendungen in Höhe von rund 6.400 €. Zum Rest des Beitrags »

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AG Osnabrück – wer wenig fährt, braucht auch keinen Mietwagen

Wird bei einem unverschuldeten Unfall ein Fahrzeug derart beschädigt, dass ein Geschädigter es nicht nutzen kann, so hat er für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung entweder Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstandenen Kosten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Düsseldorf – Eine Harley-Davidson ist keine „Spaßmaschine“ – Zum Nutzungsausfall für ein Motorrad trotz vorhandenem Pkw

(c) jeanne / Pixelio

jeanne/Pixelio

Bei einem Verkehrsunfall wurde die Harley Davidson Electra-Glide FLHTI des Klägers beschädigt. Das Motorrad des Klägers befand sich wegen eines fehlenden Ersatzteils 78 Tage zur Reparatur in einer Fachwerkstatt. Für diesen Zeitraum verlangte der Kläger Nutzungsausfallentschädigung zu einem Tagessatz von 66 Euro, insgesamt also 5.148 Euro. Das ganzjährig angemeldete Motorrad nutze er nicht nur für reine Freizeitfahrten, sondern – je nach Witterungslage – auch als alltägliches Transportmittel für Fahrten zum Arbeitsplatz etc. Zum Rest des Beitrags »

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Unfallregulierung – Es geht auch schnell

Am 31. März hatte der Sohn unseres Mandanten mit dessen Roller einen Unfall. Der Unfallgegner war aus einer Seitenstraße gekommen und hatte den Rollerfahrer übersehen. Der konnte zwar noch ausweichen, rutschte dann aber seitlich übers Pflaster. Am Roller entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Das von unserem Mandanten in Auftrag gegebene Gutachten am 08. April der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übersandt und der Schaden beziffert. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Kein Nutzungsausfall für reinen Freizeitzwecken dienendes Wohnmobil wenn ein weiterer Pkw zur Verfügung steht

Nach einem unverschuldeten Unfall verlangte der Kläger wegen der Beschädigung seines Wohnmobils, einer Spezialanfertigung, Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur von 35 Tagen in Höhe von 150 EUR pro Tag. Im Alltag und auch für die Dauer der Reparatur benutzte der Kläger seinen Pkw. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage hinsichtlich des Anspruchs auf Nutzungsersatz ab. Die Berufung des Klägers beim OLG Frankfurt am Main blieb ebenso erfolglos. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Nutzungsausfall kann auch für gewerblich genutztes Fahrzeug beansprucht werden

Nach einem unverschuldeten Unfall verlangte die Klägerin Nutzungsausfallentschädigung für einen Firmenwagen, der als Geschäftsführerfahrzeug benutzt und zum Unfallzeitpunkt vom Ehemann der Geschäftsführerin gefahren wurde. Die Reparatur in einem Autohaus dauerte über zwei Monate. Für die Dauer der Reparatur hatte das Autohaus der Klägerin ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Hierfür wurden ihr 1.500 EUR brutto pauschal in Rechnung gestellt. Die Klägerin hat u.a. eine Nutzungsausfallentschädigung für 82 Tage á 91 EUR abzüglich eines vorprozessual gezahlten Betrages geltend gemacht. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Düsseldorf – Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

Ein Autofahrer ließ nach einem Unfall seinem Pkw monatelang nicht instand setzen. Durch den Unfall war die linke vordere Ecke mit Schwerpunkt Scheinwerfereinheit beschädigt worden. Von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verlangte er, nachdem man sich hinsichtlich des Fahrzeugschadens vor dem Amtsgericht verglichen hatte, später für einen Zeitraum von 186 Tagen unter Anrechnung eines 30%igen Mitverschuldens einen Nutzungsausfallschaden von insgesamt 5.598 EUR und machte geltend, dass er auf Grund fehlender finanzieller Mittel sein Fahrzeug nicht habe reparieren lassen können. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

Das Fahrzeug eines Unfallgeschädigten war nach einem Unfall beschädigt, ein Totalschaden. Der für den Kauf eines Ersatzfahrzeuges erforderliche Zeitraum wurde vom Sachverständigen auf die üblichen 14 Kalendertage geschätzt. Der Unfallgeschädigte nahm zunächst einen Mietwagen. Da er bereits vor dem Unfall einen Kaufvertrag über einen PKW, dessen Lieferung gegen Ende des Jahres vorgesehen war, wies der Unfallgeschädigte den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners darauf hin, dass er, bis zur Lieferung entweder auf Kosten der Versicherung ein „Interimsfahrzeug“ ankaufen oder bis zur Lieferung Nutzungsausfallentschädigung geltend machen müsse. Der Haftpflichtversicherer zahlte nur die Kosten für das Mietfahrzeug und lehnte weitere Zahlungen ab. Zum Rest des Beitrags »

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LG Koblenz – kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

Die für Verkehrsunfallrecht zuständige 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat in einem am 19.11.2007 verkündeten Urteil entschieden, dass dem Eigentümer eines durch Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs kein Anspruch auf Zahlung von Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsausfall) zusteht, wenn er gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstößt, indem er es unterlässt, sich um eine angekündigte Kreditaufnahme für die beabsichtigte Fahrzeugreparatur zu bemühen. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Die Klägerin erwarb von der Beklagten einen Gebrauchtwagen. Nach einem Unfall war das Fahrzeug erheblich beschädigt. Eine Untersuchung durch einen Sachverständigen ergab, dass das Fahrzeug bereits vor dem Verkauf einen Unfall erlitten hatte. Die Klägerin sah daraufhin von einer Reparatur des Fahrzeugs ab und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag mit der Begründung, das Fahrzeug sei nicht unfallfrei gewesen. Ab diesem Tag mietete sie ein Ersatzfahrzeug an. Zum Rest des Beitrags »

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