Schlagworte: Pflichtverteidiger

Wenn sich kein Verteidiger findet, muss der Pflichtverteidiger ran?

Über solche Zeilen eines „Journalisten“ kann man als Strafverteidiger nur den Kopf schütteln. In der Welt-Online findet sich in einem Artikel zum „Kinderschänderprozess“ in Baden-Baden folgendes :“Als er (der Angeklagte, RAK) Platz nimmt neben seinem Pflichtverteidiger, Zum Rest des Beitrags »

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„Blind Date“ mit dem Pflichtverteidiger oder verschollen in Berlin

Mir flatterte ein Beschluss des AG  Tiergarten ins Haus, mit dem ich  nach Anklageerhebung einem mir noch unbekannten Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Mein neuer Mandant soll seinem Großvater die Kreditkarte geklaut haben und damit auf Einkauftour gegangen sein. Als die Karte gesperrt wurde, forderte er einfach eine neue an, setzte eine falsche Unterschrift darunter und kaufte fröhlich weiter ein. Wie üblich, erhielt der Mandant ein erstes Informationsschreiben mit der Bitte, einen Besprechungstermin mit mir zu vereinbaren. Nach Einsicht in die Akte folgte ein zweites Schreiben, um mich in Erinnerung zu bringen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Regensburg – Pflichtverteidiger für Touristen

Nachdem der Angeklagte über seinen Verteidiger gegen einen Strafbefehl des AG Kelheim wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Einspruch eingelegt hatte, wurde der Antrag des Verteidigers, ihn dem Angeklagten wegen der schwierigen Rechtslage als Pflichtverteidiger beizuordnen abgelehnt. Dabei war die Rechtslage alles andere als einfach, denn der Angeklagte hatte eine Fahrerlaubnis. Allerdings nur eine tschechische. Da der Angeklagte nicht für 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz in der tschechischen Republik gehabt hätte, sei er nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zum Rest des Beitrags »

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Strafverteidigung kostet Geld, muss man das rechtfertigen?

Die Koblenzer Strafverteidigerin Kerstin Rueber berichtete in ihrem Blog vom Anruf einer besorgten Mutter, die für ihren Sohn in einer Strafsache vor dem Schöffengericht (also eher kein Ladendiebstahl) rechtlichen Beistand suchte und sich nach Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Gebühren dann für einen anderen Kollegen entschied, der seine Dienstleistung offensichtlich für weniger Geld anbieten kann. Die Kollegin stellt sich zu Recht die Frage, ob der angebotene Dumpingpreis nicht vielleicht doch eine Mogelpackung darstellt und der Kollege letztendlich doch die gesetzlichen Gebühren voll abrechnet. Zum Rest des Beitrags »

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Was kostet eigentlich ein Strafverteidiger?

(c) S. Hofschlaeger / Pixelio

Hofschlaeger/Pixelio

Oftmals scheuen Beschuldigte einer Straftat, unabhängig davon ob der Vorwurf zutrifft oder nicht, davor zurück, einen Strafverteidiger zu beauftragen und versuchen sich selbst zu „verteidigen“. Bei Vernehmungen wird sich um Kopf und Kragen geredet bzw. es wird gar nicht reagiert, bis dann ein Strafbefehl oder eine Anklage im Briefkasten landet oder schlimmer noch, ein Haftbefehl in der Welt ist. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Wenn ohne Aktenkenntnis eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich ist, hat eine Pflichtverteidigerbeiordnung zu erfolgen

Die Strafprozessordnung nennt in § 140 die Fälle, in denen eine „notwendige Verteidigung“ zwingend vorgeschrieben ist und einem ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden muss. Dies ist nach § 140 Abs. 2 StPO dann der Fall, wenn es wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint, oder wenn ersichtlich ist, dass sich ein Beschuldigter nicht selbst verteidigen kann. Zum Rest des Beitrags »

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Was ist ein Pflichtverteidiger?

(c) Peter Reinäcker / Pixelio

Reinäcker/Pixelio

Die Strafprozessordnung (StPO) nennt in § 140 die Fälle, in denen eine „notwendige Verteidigung“ zwingend vorgeschrieben ist. Dem Beschuldigten muss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen danach ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden, falls er nicht bereits selbst einen Rechtsanwalt als Wahlverteidiger bestimmt hat.

Es kommt für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht auf Bedürftigkeit des Beschuldigten an. Der Pflichtverteidiger ist kein „Armenanwalt“. Allein der Umstand, dass der Beschuldigte sich keinen Verteidiger leisten kann, führt danach nicht automatisch dazu, dass ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Im Strafprozess gibt es auch keine Prozesskostenhilfe, wie im Zivilrecht. Auch die Beratungshilfe deckt nur ein erstes Beratungsgespräch ab. Zum Rest des Beitrags »

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