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OLG Karlsruhe – Vollstreckungsreihenfolge bei Fahrverbot und vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis

Wegen fahrlässigen Führens eines Kfz mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille sowie tateinheitlich unter Wirkung von Amphetamin, verurteilte das AG Pforzheim einen Betroffenen zu einer Geldbuße von 375 Euro und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, da ihm wegen der Drogenfahrt im Vorfeld die Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde schon einstweilig entzogen worden war und diese ihm bereits mitgeteilt hatte, dass das Fahrverbot erst nach Ablauf der dem Betroffenen durch das Amtsgericht eingeräumten Viermonatsfrist nach § 25 Abs. 2 a StVG vollstreckt wird. Nach Auffassung des Betroffenen stelle dies eine unzulässige Doppelbestrafung dar. Zum Rest des Beitrags »

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