Schlagworte: Kostenvoranschlag

Brotkrümel für den Anwalt

Beiläufig erwähnte ein Mandant letztens im Gespräch, dass er einen Unfall hatte. Die Haftung ging klar zu Ungunsten des Unfallgegners aus. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung hatte unserem Mandanten mitgeteilt, er solle einen Kostenvoranschlag einreichen, dann reguliere man. Der Voranschlag ergab einen Schadenumfang von rund 1.700 Euro und die Versicherung wollte nun plötzlich nachbegutachten. Ob die das dürfe, wollte der Mandant nun wissen. Zum Rest des Beitrags »

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