Schlagworte: Schadenminderungspflicht

BGH – Nach Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es für den Autokäufer Nutzungsausfall

Die Klägerin kaufte einen gebrauchten Pkw Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der Pkw war bei Übergabe – für den Gebrauchtwagenhändler erkennbar – aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin vom Kaufvertrag zurücktrat. Vom Landgericht Berlin wurde der Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Nach dem Rücktritt bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs benutzte die Klägerin das Fahrzeug für 168 Tage nicht. Sie verlangte hierfür Ersatz des Nutzungsausfallschadens und vergeblicher Aufwendungen in Höhe von rund 6.400 €. Zum Rest des Beitrags »

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LG Koblenz – kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

Die für Verkehrsunfallrecht zuständige 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat in einem am 19.11.2007 verkündeten Urteil entschieden, dass dem Eigentümer eines durch Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs kein Anspruch auf Zahlung von Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsausfall) zusteht, wenn er gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstößt, indem er es unterlässt, sich um eine angekündigte Kreditaufnahme für die beabsichtigte Fahrzeugreparatur zu bemühen. Zum Rest des Beitrags »

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