Schlagworte: Diebstahl

Komm ich zeig dir wie groß meine Liebe ist…

(c) Karin Schmidt / Pixelio

K.Schmidt/Pixelio

…und bring mich für dich um. Mein Mandant hatte einiges hinter sich. Seine Beziehung zu seiner Freundin war eine Achterbahnfahrt. Gerade als er sich wieder einmal Hoffnungen machte, dass er seine Freundin zurückgewinnen könne, berichtete ihm ein Bekannter, dass er sie am Vorabend mit einem anderen gesehen hat. Das gab ihm den Rest und der Verstand setzte komplett aus. Als Zeitsoldat und Waffenkammerverantwortlicher hatte er Zugang zu Waffen und Munition. Er beschloss seinen „Abgang“ zu inszenieren. Zum Rest des Beitrags »

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Und da war die Oberleitung weg…

Zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) ist der Zugverkehr gestört, voraussichtlich noch bis in die Abendstunden. Am Mittwochmorgen so um 7 Uhr bemerkte man bei der Bahn, dass zwischen Fangschleuse und Fürstenwalde rund zwei Kilometer Oberleitung fehlen. Die wurden anscheinend geklaut. Die Linie RE 1 wurde gesperrt. Fahrgäste, so auch ich, mussten auf Ersatzbusse ausweichen um nach Frankfurt (Oder) und wieder zurück nach Berlin zu kommen. Schön wenn man einen Gerichtstermin hat. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein Wohnungseinbruch stattgefunden hat

Ein oder mehrere unbekannte Täter kletterten auf nicht geklärte Weise die im ersten Stock belegene, zur Wohnung des Klägers gehörende Loggia, sollen von dort dort die Balkontür aufgehebelt und aus der Wohnung 1. 700 € Bargeld, einen Laptop mit Drucker, Kameras, Schmuck und 23 Herrenarmbanduhren entwendet haben. Zwei an der Bodenplatte des Schlafzimmerschrankes verschraubte Möbeltresore sollen gewaltsam herausgerissen und mitgenommen worden sein. Der Kläger, der bei der Beklagten eine Hausratversicherung unterhält (VHB 92), forderte Ersatz in Höhe von 40. 615 €. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da ein bedingungsgemäßer Einbruchdiebstahl nicht erwiesen sei, insbesondere sei nicht geklärt, wie der oder die Täter auf die Loggia gelangt seien. Dafür gäbe es keine Tatspuren. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – immer, vor allen Dingen in Polen, den Fahrzeugschlüssel abziehen!

(c) Tommy S / Pixelio

TommyS/Pixelio

Ein Fall wie aus einem schlechten Film und voller Klischees. Dem Kläger wurde sein Audi A8 gestohlen, in Gdańsk. Er war ausgestiegen, um das Auto herum gegangen, um sich mit einem Passanten zu unterhalten. Vielleicht wollte er nach dem Weg fragen oder wo man Zigaretten kaufen kann. Ohne dass der Kläger es bemerkte, stieg der Dieb ein und konnte dank des noch steckenden Zündschlüssels mit dem schönen Audi A8 wegfahren. Von seiner Vollkaskoversicherung beanspruchte der Kläger Ersatz in Höhe von 40.000 Euro. Die wertete das Verhalten des Klägers allerdings als grob fahrlässig und zahlte nichts. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Düsseldorf – Wer seiner Kaskoversicherung wissentlich Vorschäden verschweigt, geht leer aus

Ein Versicherungsnehmer verlangte, nachdem sein Auto gestohlen worden war, von seiner Kaskoversicherung Ersatz. Die Versicherung hatte zum einen wohl Zweifel, zum einen, dass das Auto tatsächlich gestohlen worden war und zum anderen, dass es lediglich die vom Versicherungsnehmer angegebenen kleineren Vorschäden hatte. Die Versicherung forschte nach und fand heraus, dass das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer bereits mit erheblichen Vorschäden gekauft worden war. Zum Rest des Beitrags »

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AG Lüdinghausen – Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diebstahls

Der spätere Angeklagte hatte den Abend an einem See verbracht, Alkohol getrunken und auch Cannabis konsumiert. Als ihm seine Zigaretten ausgegangen waren und er auch kein Geld hatte, um sich welche zu kaufen, kam er auf den Gedanken, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen. Mit dem Kleintransporter seines Vaters fuhr er in der Frühe zu einem freistehenden Automaten, legte einen Ladungssicherungsgurt darum und gab Gas. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Brandenburg – Wer seiner Kfz-Diebstahlversicherung Schlüsselkopien verschweigt, geht leer aus

Nach einem Autodiebstahl nahm der Kläger seine Kfz – Diebstahlsversicherung in Anspruch. Diese weigerte sich zu zahlen, da der Kläger in seiner Schadensanzeige nicht angegeben hatte, dass ein Duplikatschlüssel angefertigt worden ist. Der Kläger gab wahrheitswidrig an, dass keine Duplikatschlüssel existierten, er habe keine anfertigen lassen. Es stellt sich aber heraus, dass zumindest ein Duplikatschlüssel angefertigt worden ist. Das Landgericht Potsdam hatte die Klage wegen der Obliegenheitsverletzung abgewiesen. Die eingelegte Berufung zum Oberlandesgericht Brandenburg blieb ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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AG Berlin-Höhenschönhausen – wenn kein Gebrauchtmarkt existiert, ist der Wiederbeschaffungswert eines Navigationssytems der Neupreis

Nach dem Diebstahl eines Navigationssystems aus seinem Pkw wandte sich der Geschädigte an seine Kaskoversicherung und verlangte Ersatz. Die Versicherung leistete auch, allerdings mit Abzügen. Der Geschädigte nahm das nicht hin, klagte und bekam vor den Amtsgericht Höhenschönhausen Recht. Nach der Entscheidung des Gerichts vom 05.09.2006, Az: 2 C 381 /05, kann der Geschädigte von seiner Kaskoversicherung Ersatz in Höhe des Kaufpreises für ein neues Gerät bei einem Vertragshändler verlangen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – falsch angegebener Kilometerstand kostet Versicherungsschutz

Wer seinem Kaskoversicherer eine zu geringe Laufleistung seines gestohlenen Pkws mitteilt, riskiert den Versicherungsschutz. Nach einem Autodiebstahl wollte der Bestohlene seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherung wäre für den Entwendungsfall auch eingetreten, hätte der Bestohlene nicht in seiner Schadensanzeige falsche Angaben gemacht. Die Laufleistung des Pkws gab er mit „ca. 130.000 km“ an. Tatsächlich war der Tacho bereits ein knappes Jahr vor dem Diebstahl bei einem Kilometerstand von 130.000 km ausgewechselt worden. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Wer einmal lügt, … der bekommt kein Geld von seiner Kaskoversicherung

Ein Fahrzeugbesitzer schloss für sein Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung ab. Mit der Behauptung, das Fahrzeug sei gestohlen worden, verlangte er Ersatz. Die Versicherung zahlte nicht. Sie war der Auffassung, das äußere Bild eines Diebstahls sei nicht bewiesen und es bestehe außerdem Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung. Das Landgericht Essen gab der Klage teilweise statt. Letztlich war dann aber die von der Versicherung zum Oberlandesgericht Hamm eingelegte Berufung erfolgreich, da der Fahrzeugbesitzer mit immer neuen Geschichten jegliche Glaubwürdigkeit einbüßte. Zum Rest des Beitrags »

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