Schlagworte: EU-Führerschein

LG Regensburg – Pflichtverteidiger für Touristen

Nachdem der Angeklagte über seinen Verteidiger gegen einen Strafbefehl des AG Kelheim wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Einspruch eingelegt hatte, wurde der Antrag des Verteidigers, ihn dem Angeklagten wegen der schwierigen Rechtslage als Pflichtverteidiger beizuordnen abgelehnt. Dabei war die Rechtslage alles andere als einfach, denn der Angeklagte hatte eine Fahrerlaubnis. Allerdings nur eine tschechische. Da der Angeklagte nicht für 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz in der tschechischen Republik gehabt hätte, sei er nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Jena – Wer mit einem vor Ablauf einer Sperrfrist ausgestellten EU-Führerschein fährt, macht sich strafbar

Neben der Frage, ob innerhalb der EU erworbene Führerscheine in Deutschland anzuerkennen sind, stellt sich eine weitere Frage. Macht man sich strafbar, wenn man seine EU-Fahrerlaubnis in Deutschland benutzt? Hierzu entschied das Thüringer Oberlandesgericht in Jena unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, dass sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch strafbar macht, wer während der Dauer einer in Deutschland verhängten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erwirbt, aber den ausländischen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist auf deutschen Straßen benutzt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Schadenersatzanspruch gegen Behörde bei Nichtanerkennung eine EU-Führerscheins

Der Kläger verlangte von dem beklagten Landkreis Schadensersatz aus einer Amtspflichtverletzung, weil ihm mit einer Ordnungsverfügung untersagt wurde, von seiner in Tschechien erteilten Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit im Straßenverkehr war dem Kläger die Fahrerlaubnis entzogen worden, für die Neuerteilung wurde eine Sperre verhängt. Der beklagte Landkreis verweigerte dem Kläger nach Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und verlangte eine MPU. Der Kläger stellte sich der Untersuchung nicht und besorgte sich statt dessen eine tschechische Fahrerlaubnis. Daraufhin verbot ihm der Landkreis mit sofort vollziehbaren Bescheid von seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Zum Rest des Beitrags »

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