Kategorie Unfallregulierung

LG Coburg – Wer mit 100 in den Ort einfliegt, erhält auch bei Vorfahrtsverletzung des Unfallgegners keinen Schadenersatz

Ist der Fahrer eines Pkw innerorts deutlich zu schnell und kann er ein Verschulden des Unfallgegners nicht nachweisen, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Landgerichts Coburg wies mit dieser Begründung die Schadenersatzklage eines Kraftfahrzeughalters gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung ab. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – auch bei fiktiver Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall sind sog. UPE-Aufschläge ersatzfähiger Schaden

(c) Bernd Rose / Pixelio

B. Rose/Pixelio

Das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug darf man auf Kosten des Unfallverursachers reparieren lassen. Alternativ kann man aber auch den nach Gutachten erforderlichen Betrag verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Die Eigentümerin eines beschädigten Kfz hatte mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Gutachtensbasis abgerechnet. In dem Gutachten waren knapp 700 € an UPE-Aufschlägen (20 % auf die Ersatzteilbeträge) enthalten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – Mein Maserati fuhr 210….keine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn das Fahrzeug abgemeldet und nicht weitergenutzt wird

Der Maserati eines Autohauses wurde bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf rund 37.500 Euro netto, den Wiederbeschaffungswert auf 45.500 Euro brutto bei einem Restwert von 18.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holte ein höheres Restwertangebot über rund 23.000 Euro ein und zahlte dem Autohaus nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Autohaus, welches das Fahrzeug auch reparieren ließ, wohl aber erheblich preiswerter als vom Sachverständigen kalkuliert, verlangte die fiktiven Reparaturkosten, legte also keine Reparaturrechnung vor, sowie Nutzungsausfall für 120 Tage. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Kfz-Haftpflichtversicherung darf trotz Regulierungsverbots den Schaden des Unfallgegners begleichen

(c) Manfred Schimmel / Pixelio

Schimmel/Pixelio

Nach einem Verkehrsunfall, den natürlich immer der andere Unfallbeteiligte verursacht und verschuldet hat, herrscht oftmals Empörung darüber, wenn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallschaden des anderen reguliert und den eigenen Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitsrabatt hochstuft. Die Frage lautet dann, darf die Versicherung das? Ja sie darf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), dort § 10 Abs. 5 berechtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Abwicklung des Schadens auch im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Zum Rest des Beitrags »

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AG Schöneberg – Haftung des Gebäudeeigentümers für sturmbedingte Beschädigung eines Pkw durch herabfallende Steine

Der Kläger hatte sein Fahrzeug in Berlin am Abend vor dem Haus des Beklagten abgestellt. In der Nacht zog der Orkan „Kyrill “ über Berlin hinweg und beschädigte den Schornstein des Hauses der Beklagten, wobei herabfallende Steine auf die Straße und dort auf das Auto des Klägers stürzten. Den Schaden von rund 2.500 Euro verlangte der Kläger vom Beklagten ersetzt. Der war der Ansicht, der Orkan mit Windstärken über 12 Beaufort sei ein außergewöhnliches Naturereignis gewesen. Da höhere Gewalt zur Beschädigung des Schornsteins geführt habe, sei er nicht verantwortlich zu machen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Karlsruhe – Leasinggeber haftet nicht für Verschulden des Fahrers und auch nicht aus Betriebsgefahr

Nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Lkw forderte eine Leasinggesellschaft, welche Eigentümerin des beschädigten Pkw war, Schadensersatz in voller Höhe vom Lkw-Fahrer, dem Halter des Lkw und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Zuvor hatte der Halter des Lkw seinerseits den Fahrer des Leasingfahrzeuges sowie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung mit Erfolg auf Schadenersatz verklagt, wonach diese aus einer Haftungsquote von 75% den Unfallschaden am Lkw zu tragen hatten. Aus diesem Grund sah man natürlich keine Veranlassung, den Schaden am Leasingfahrzeug noch dazu vollständig zu regulieren. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hagen – Verweis auf preisgünstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung bei einer Abweichung der Reparaturkosten von unter 10%

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Grundsätzlich ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Wahl der Reparaturwerkstatt frei. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben die dort tatsächlich anfallenden Reparaturkosten und auch die höheren Stundenverrechnungssätze zu ersetzen. Rechnet der Geschädigte den Schaden aber nur fiktiv, d.h. auf Basis eines Gutachtens ab und lässt eine Reparatur tatsächlich nicht durchführen, kürzen die Versicherungen gern die Stundenverrechnungssätze und verweisen unter Vorlage eigener „Gutachten“ auf angeblich günstigere „Partnerwerkstätten“. Zum Rest des Beitrags »

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AG Osnabrück – wer wenig fährt, braucht auch keinen Mietwagen

Wird bei einem unverschuldeten Unfall ein Fahrzeug derart beschädigt, dass ein Geschädigter es nicht nutzen kann, so hat er für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung entweder Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstandenen Kosten. Zum Rest des Beitrags »

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AG Solingen – keine Verpflichtung des Unfallgeschädigten, sein Fahrzeug der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Nachbegutachtung vorzustellen

Beim Einparken hatte ein Pkw-Fahrer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einen Zettel hinterlassen, der Eigentümer möge sich melden. Das tat der Unfallgeschädigte auch und machte geltend, dass durch den Anstoß die hintere Stoßstange eingekerbt und markiert, die linke Seitenwand eingebeult und die linke Tür verkratzt worden sei. Den Schaden ließ er durch einen Sachverständigen feststellen und reichte das Gutachten bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Diese zahlte jedoch nur einen Teilbetrag für den Schaden an der hinteren linken Stoßstangenecke, die Schäden an der linken Seitenwand und an der linken Einstiegstür waren nach Auffassung der Versicherung mit dem Unfallhergang nicht vereinbar, und verlangte, dass das Fahrzeug ihr zur eigenen Schadensüberprüfung vorgestellt werde. Zum Rest des Beitrags »

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Feuerwehr vs. Motorrad – eine teure Angelegenheit

(c) Siegfried Fries / Pixelio

S. Fries/Pixelio

Unser Mandant fuhr im Juni 2004 mit seiner Yamaha durch die Stadt, als der Fahrer eines Feuerwehrautos ohne Sonderrechte im Gegenverkehr links abbog und unseren Mandanten schlichtweg übersah. Es krachte, die Yamaha war Schrott und unser Mandant wurde schwer verletzt. Unmittelbar nach dem Unfall wurde er noch bewusstlos in die Rettungsstelle verbracht, wo zunächst einmal seine Gesichts- und Zahnverletzungen behandelt wurden. Am nächsten Tag machte man sich dann daran, das Knochenpuzzle in seiner linken Hand wieder zusammenzusetzen und zu verschrauben. Zum Rest des Beitrags »

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