Schlagworte: Mietwagen

LG Osnabrück: Immer diese Werbeversprechen…

Man soll nicht immer alles glauben was die Werbung verspricht und schon gar nicht sollte man alles nachmachen. Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat aktuell nämlich einen interessanten Rechtsstreit zu entscheiden. Die Frage ist, ob ein gewerblicher Mietwagenanbieter Schadensersatz dafür verlangen kann, dass ein Fahrzeugmieter mit einem Geländewagen einen Teich durchfährt und es dadurch zu einem kapitalen Motorschaden kommt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Osnabrück – wer wenig fährt, braucht auch keinen Mietwagen

Wird bei einem unverschuldeten Unfall ein Fahrzeug derart beschädigt, dass ein Geschädigter es nicht nutzen kann, so hat er für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung entweder Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstandenen Kosten. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

Das Fahrzeug eines Unfallgeschädigten war nach einem Unfall beschädigt, ein Totalschaden. Der für den Kauf eines Ersatzfahrzeuges erforderliche Zeitraum wurde vom Sachverständigen auf die üblichen 14 Kalendertage geschätzt. Der Unfallgeschädigte nahm zunächst einen Mietwagen. Da er bereits vor dem Unfall einen Kaufvertrag über einen PKW, dessen Lieferung gegen Ende des Jahres vorgesehen war, wies der Unfallgeschädigte den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners darauf hin, dass er, bis zur Lieferung entweder auf Kosten der Versicherung ein „Interimsfahrzeug“ ankaufen oder bis zur Lieferung Nutzungsausfallentschädigung geltend machen müsse. Der Haftpflichtversicherer zahlte nur die Kosten für das Mietfahrzeug und lehnte weitere Zahlungen ab. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Die Klägerin erwarb von der Beklagten einen Gebrauchtwagen. Nach einem Unfall war das Fahrzeug erheblich beschädigt. Eine Untersuchung durch einen Sachverständigen ergab, dass das Fahrzeug bereits vor dem Verkauf einen Unfall erlitten hatte. Die Klägerin sah daraufhin von einer Reparatur des Fahrzeugs ab und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag mit der Begründung, das Fahrzeug sei nicht unfallfrei gewesen. Ab diesem Tag mietete sie ein Ersatzfahrzeug an. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Verlassen auf Einparkhilfe ist fahrlässig

Der Einsatz von Technik befreit nach Auffassung des Amtsgerichts München nicht von eigener Verantwortung. Bei Verwendung einer Einparkhilfe darf der Fahrzeugführer sich nicht alleine auf diese verlassen, er muss sich zusätzlich durch eigene Beobachtung vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich ist. Zum Rest des Beitrags »

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