Feuerwehr vs. Motorrad – eine teure Angelegenheit


(c) Siegfried Fries / Pixelio

S. Fries/Pixelio

Unser Mandant fuhr im Juni 2004 mit seiner Yamaha durch die Stadt, als der Fahrer eines Feuerwehrautos ohne Sonderrechte im Gegenverkehr links abbog und unseren Mandanten schlichtweg übersah. Es krachte, die Yamaha war Schrott und unser Mandant wurde schwer verletzt. Unmittelbar nach dem Unfall wurde er noch bewusstlos in die Rettungsstelle verbracht, wo zunächst einmal seine Gesichts- und Zahnverletzungen behandelt wurden. Am nächsten Tag machte man sich dann daran, das Knochenpuzzle in seiner linken Hand wieder zusammenzusetzen und zu verschrauben.

Letztendlich hatte unser Mandant riesiges Glück, neben Prellungen, Hämatomen, Schürf-, Platz- und anderen Wunden, hatte er Zahnfrakturen, ein Schädel-Hirn-Trauma I. Grades und Frakturen in der linken Hand erlitten, den Unfall aber überlebt. Aufgrund der Verletzungen versäumte er einige anstehende wichtige Zwischenprüfungen in seinem Studiengang, das Semester war für ihn gelaufen. Problematisch gestalteten sich auch anhaltende Kopfschmerzen und ein verschwommenes Sehvermögen. Nach zahlreichen Untersuchungen einigten sich die behandelnden Ärzte auf ein peripheres Horner-Syndrom. Erst nach einem guten Jahr ließen die Schmerzen und Seheinschränkungen nach.

Der Sachschaden wurde vom haftenden Land schnell und unproblematisch reguliert; der Verdienstausfall aus dem Studentenjob, Semestergebühren und ein paar andere Posten wurden ebenfalls gezahlt. Auf das zu erwartende Schmerzensgeld leistete man einen Vorschuss von 6.000 Euro, nach Vorlage eines Gutachtens dann weitere 1.500 Euro wegen einer dauerhaft verbleibenden Funktionsbeeinträchtigung der linken Hand. Weitere 3.000 Euro wurden dann noch im Vergleichswege bezahlt, so dass insgesamt ein Schmerzensgeld von 10.500 Euro floss.

Das Land erkannte auch seine Eintrittspflicht für künftige Unfallfolgen an. Nur den Verdienstausfall der dadurch eintreten würde, dass unser Mandant ein Semester länger studieren und dadurch auch später ins Berufsleben eintreten würde, wollte man nicht so recht zahlen und stellte diesen erst einmal zurück. Dabei hatten wir diesen moderat, aber eben fiktiv berechnet. In diesem Jahr war es dann soweit. Unser Mandant trat nach seinem Studium einen gut gezahlten Job an, so dass der Verdienstausfall für ein Semester nach Abzug ersparter Aufwendungen mit etwas über 20.000 Euro berechnet werden konnte und ebenfalls ohne großes Murren übernommen wurde.

Insgesamt hat die flotte Fahrt des Feuerwehrautos das Land mit Anwaltsgebühren etwas über 39.000 Euro gekostet. Bemerkenswert war, dass die Schadenabwicklung entspannter ablief, als mit mancher Kfz-Haftpflichtversicherung in weniger schwerwiegenden Fällen.

Motorrad wird unser Mandant wohl nie wieder fahren, da er das Bild der auf ihn zukommenden Feuerwehr nicht mehr aus dem Kopf bekommt.

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