Schlagworte: Abrechnung

HUK mal wer da zahlt…

Der übliche Kürzungswahnsinn. Das Fahrzeug unseres Mandanten wird bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt, das Gutachten wird von uns an die Versicherung geschickt, die Schadenpositionen werden beziffert. Was macht die Versicherung, kürzt den Schaden um knapp 2.000 EUR und beruft sich auf den üblichen „Prüfbericht“, nach dem alles billiger repariert werden könne. Grundsätzlich kann man es immer billiger haben, muss man aber nicht. Insbesondere nicht bei einem knapp 2 Jahre alten Fahrzeug. Zum Rest des Beitrags »

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Das „Recht“ auf Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeugs

Gern wird in Unfallsachen nachdem für den Geschädigten ein Gutachten über die Schadenkalkulation vorgelegt wurde und fiktiv abgerechnet wird, seitens der Kfz-Haftpflichtversicherung an dem Gutachten rumgemäkelt. Entweder es wird ein „Prüfbericht“ übersandt, in dem ein um vieles geringerer Reparaturaufwand kalkuliert und auf eine ganz leicht erreichbare, mehrfach ausgezeichnete und zertifizierte und überhaupt unglaublich tolle freie Werkstatt verwiesen wird, oder aber die Versicherung möchte von ihrem Recht auf Nachbesichtigung durch einen eigenen Sachverständigen Gebrauch machen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Münster – wer sein Auto nicht Scheckheft pflegt, muss billig reparieren lassen

(c) Bernd Rose / Pixelio

B.Rose/Pixelio

Nach einem Verkehrsunfall stritten der Geschädigte und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung um einen Restbetrag.  Während das Schadensgutachten, auf dessen Grundlage der Geschädigte Ersatz forderte, Stunden- und Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde lege, verwies die Versicherung den Geschädigten auf eine andere Reparaturfirma, die das Fahrzeug ebenfalls hätte sach- und fachgerecht hätte instandsetzen können,  jedoch zu deutlich niedrigeren Sätzen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – auch bei fiktiver Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall sind sog. UPE-Aufschläge ersatzfähiger Schaden

(c) Bernd Rose / Pixelio

B. Rose/Pixelio

Das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug darf man auf Kosten des Unfallverursachers reparieren lassen. Alternativ kann man aber auch den nach Gutachten erforderlichen Betrag verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Die Eigentümerin eines beschädigten Kfz hatte mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Gutachtensbasis abgerechnet. In dem Gutachten waren knapp 700 € an UPE-Aufschlägen (20 % auf die Ersatzteilbeträge) enthalten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – Mein Maserati fuhr 210….keine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn das Fahrzeug abgemeldet und nicht weitergenutzt wird

Der Maserati eines Autohauses wurde bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf rund 37.500 Euro netto, den Wiederbeschaffungswert auf 45.500 Euro brutto bei einem Restwert von 18.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holte ein höheres Restwertangebot über rund 23.000 Euro ein und zahlte dem Autohaus nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Autohaus, welches das Fahrzeug auch reparieren ließ, wohl aber erheblich preiswerter als vom Sachverständigen kalkuliert, verlangte die fiktiven Reparaturkosten, legte also keine Reparaturrechnung vor, sowie Nutzungsausfall für 120 Tage. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hagen – Verweis auf preisgünstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung bei einer Abweichung der Reparaturkosten von unter 10%

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Grundsätzlich ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Wahl der Reparaturwerkstatt frei. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben die dort tatsächlich anfallenden Reparaturkosten und auch die höheren Stundenverrechnungssätze zu ersetzen. Rechnet der Geschädigte den Schaden aber nur fiktiv, d.h. auf Basis eines Gutachtens ab und lässt eine Reparatur tatsächlich nicht durchführen, kürzen die Versicherungen gern die Stundenverrechnungssätze und verweisen unter Vorlage eigener „Gutachten“ auf angeblich günstigere „Partnerwerkstätten“. Zum Rest des Beitrags »

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AG Köln – ein Einwurf-Einschreiben erbringt keinen Nachweis für den rechtzeitigen Zugang einer Betriebskostenabrechnung

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Bundesgerichtshof entschied durch Urteil vom 21.01.2009, Az: VIII ZR 107/08, dass die Betriebskostenabrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung genügt nicht aus. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, wie der Zugang nachgewiesen werden kann. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Versand einer Betriebskostenabrechung per Post kurz vor Ende der Abrechnungsfrist kann für den Vermieter teuer werden

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Vermieter sollte aber den Abrechnungszeitpunkt nicht allzu sehr ausreizen und vor allem einen Zugangsnachweis haben, wie eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Augsburg – Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt sind auch bei fiktiver Abrechnung eines Fahrzeugschadens zu ersetzen

Wieder einmal wollte die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers sparen und kürzte, nachdem der Geschädigte seinen Fahrzeugschaden sachverständig hat begutachten lassen und den Schaden fiktiv, d.h. auf Basis der vom Gutachter ermittelten Wiederherstellungskosten ohne konkrete Reparatur, ersetzt verlangte, die im Gutachten angesetzten Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt und legte der Abrechnung geringere Stundensätze zu Grunde. Zum Rest des Beitrags »

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LG Berlin – Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparatur

Der Kläger rechnete den an seinem Fahrzeug entstandenen Sachschadens fiktiv, auf Basis eines von ihm eingeholten Schadensgutachten eines Sachverständigen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners lehnte die Regulierung zu den im Schadensgutachten kalkulierten Stundenverrechnungssätzen ab und ersetzte dem Kläger lediglich die niedrigeren Werte einer örtlichen und markenungebundenen Kfz-Meister- und Fachwerkstatt. Zum Rest des Beitrags »

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