Schlagworte: Nutzung

OLG Rostock – Mein Maserati fuhr 210….keine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn das Fahrzeug abgemeldet und nicht weitergenutzt wird

Der Maserati eines Autohauses wurde bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf rund 37.500 Euro netto, den Wiederbeschaffungswert auf 45.500 Euro brutto bei einem Restwert von 18.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holte ein höheres Restwertangebot über rund 23.000 Euro ein und zahlte dem Autohaus nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Autohaus, welches das Fahrzeug auch reparieren ließ, wohl aber erheblich preiswerter als vom Sachverständigen kalkuliert, verlangte die fiktiven Reparaturkosten, legte also keine Reparaturrechnung vor, sowie Nutzungsausfall für 120 Tage. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

Die Klägerin erwarb vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen gebrauchten Pkw BMW 316 i mit einer Laufleistung von 174.500 km zu einem Kaufpreis von 4.100 €. Wegen Mängeln des Fahrzeugs erklärte die Klägerin, nachdem sie in der Zwischenzeit 36.000 km gefahren war, den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zuletzt stritten die Parteien nur noch darüber, ob die Klägerin sich bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages den Wert der Nutzungen anrechnen lassen muss. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Umtausch mangelhafter Ware ist kostenlos

Eine Verbraucherin hatte im Sommer 2002 bei einem Versandhandelsunternehmen, ein „Herd-Set“ zum Preis von 524,90 € gekauft. Im Januar 2004 stellte die Kundin fest, dass sich die Emailleschicht im Backofen abgelöst hatte. Da eine Reparatur des Gerätes nicht möglich war, tauschte das Versandhandelsunternehmen den Backofen aus. Für die Nutzung des ursprünglich gelieferten Gerätes verlangte es allerdings rund 70 €, die die Käuferin auch entrichtete. Zum Rest des Beitrags »

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