Schlagworte: Reparatur

Das „Recht“ auf Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeugs

Gern wird in Unfallsachen nachdem für den Geschädigten ein Gutachten über die Schadenkalkulation vorgelegt wurde und fiktiv abgerechnet wird, seitens der Kfz-Haftpflichtversicherung an dem Gutachten rumgemäkelt. Entweder es wird ein „Prüfbericht“ übersandt, in dem ein um vieles geringerer Reparaturaufwand kalkuliert und auf eine ganz leicht erreichbare, mehrfach ausgezeichnete und zertifizierte und überhaupt unglaublich tolle freie Werkstatt verwiesen wird, oder aber die Versicherung möchte von ihrem Recht auf Nachbesichtigung durch einen eigenen Sachverständigen Gebrauch machen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hagen – Verweis auf preisgünstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung bei einer Abweichung der Reparaturkosten von unter 10%

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Grundsätzlich ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Wahl der Reparaturwerkstatt frei. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben die dort tatsächlich anfallenden Reparaturkosten und auch die höheren Stundenverrechnungssätze zu ersetzen. Rechnet der Geschädigte den Schaden aber nur fiktiv, d.h. auf Basis eines Gutachtens ab und lässt eine Reparatur tatsächlich nicht durchführen, kürzen die Versicherungen gern die Stundenverrechnungssätze und verweisen unter Vorlage eigener „Gutachten“ auf angeblich günstigere „Partnerwerkstätten“. Zum Rest des Beitrags »

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AG Osnabrück – wer wenig fährt, braucht auch keinen Mietwagen

Wird bei einem unverschuldeten Unfall ein Fahrzeug derart beschädigt, dass ein Geschädigter es nicht nutzen kann, so hat er für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung entweder Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstandenen Kosten. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Ob das Fahrzeug repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt, richtet sich nach den Bruttowerten

Der Kläger verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nach einer erfolgten Zahlung weiteren Schadensersatz. Nach dem vom Kläger in Auftrag gegebenen Gutachten betrugen die Reparaturkosten 3.572,40 € netto (4.251,16 € brutto) und der Wiederbeschaffungswert incl. Mehrwertsteuer 4.200,00 €. Der Kläger verlangte von der Versicherung daraufhin Ersatz der Nettoreparaturkosten zuzüglich 25,00 € Unfallkostenpauschale. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch AGB bei Überschreitung des Wartungsintervalls unwirksam

Eine Versicherung gewährte einem Autokäufer eine Reparaturkostengarantie für ein Fahrzeug, welches er gebraucht von einem Händler erworben hatte. Die Versicherung verwendete einen Formularvertrag wonach der Käufer und Garantienehmer nach den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Richtlinien Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten vornehmen lassen musste. Für den Fall der Verletzung dieser Pflichten sehen die Garantiebedingungen der Versicherung vor, dass sie von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Zum Rest des Beitrags »

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