Schlagworte: Wiederbeschaffungswert

OLG Rostock – Mein Maserati fuhr 210….keine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn das Fahrzeug abgemeldet und nicht weitergenutzt wird

Der Maserati eines Autohauses wurde bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf rund 37.500 Euro netto, den Wiederbeschaffungswert auf 45.500 Euro brutto bei einem Restwert von 18.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holte ein höheres Restwertangebot über rund 23.000 Euro ein und zahlte dem Autohaus nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Autohaus, welches das Fahrzeug auch reparieren ließ, wohl aber erheblich preiswerter als vom Sachverständigen kalkuliert, verlangte die fiktiven Reparaturkosten, legte also keine Reparaturrechnung vor, sowie Nutzungsausfall für 120 Tage. Zum Rest des Beitrags »

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AG Berlin-Höhenschönhausen – wenn kein Gebrauchtmarkt existiert, ist der Wiederbeschaffungswert eines Navigationssytems der Neupreis

Nach dem Diebstahl eines Navigationssystems aus seinem Pkw wandte sich der Geschädigte an seine Kaskoversicherung und verlangte Ersatz. Die Versicherung leistete auch, allerdings mit Abzügen. Der Geschädigte nahm das nicht hin, klagte und bekam vor den Amtsgericht Höhenschönhausen Recht. Nach der Entscheidung des Gerichts vom 05.09.2006, Az: 2 C 381 /05, kann der Geschädigte von seiner Kaskoversicherung Ersatz in Höhe des Kaufpreises für ein neues Gerät bei einem Vertragshändler verlangen. Zum Rest des Beitrags »

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