Schlagworte: Regulierungsverbot
LG Coburg – Kfz-Haftpflichtversicherung darf trotz Regulierungsverbots den Schaden des Unfallgegners begleichen
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 18. Januar 2010

Schimmel/Pixelio
Nach einem Verkehrsunfall, den natürlich immer der andere Unfallbeteiligte verursacht und verschuldet hat, herrscht oftmals Empörung darüber, wenn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallschaden des anderen reguliert und den eigenen Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitsrabatt hochstuft. Die Frage lautet dann, darf die Versicherung das? Ja sie darf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), dort § 10 Abs. 5 berechtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Abwicklung des Schadens auch im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Zum Rest des Beitrags »