Kategorie Arbeitsrecht

LAG Mainz – Beleidigung des Arbeitgebers berechtigt zur fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung

(c) Thommy Weiss / Pixelio

T.Weiss/Pixelio

Ein Arbeitnehmer wurde als Produktionshelfer bei einem Wursthersteller beschäftigt. Nach seinem Arbeitsvertrag konnten vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Überstunden von bis zu vier Schichten im Monat angeordnet werden. Als der Arbeitnehmer vom Geschäftsführer zur Leistung von Überstunden im Beisein weiterer Arbeitskollegen aufgefordert wurde, entgegnete der Arbeitnehmer „Chef, Arsch lecken, ich hab keine Zeit“. Diese Äußerung nahm der Arbeitgeber zum Anlass den Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Der Arbeitnehmer klagte gegen seine Kündigung und verlor in zwei Instanzen. Zum Rest des Beitrags »

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Landesarbeitsgericht Mainz – Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

(c) Torsten Bogdenand / Pixelio

Bogdenand/Pixelio

Ein als Kran- und Lkw-Fahrer angestellter Arbeitnehmer teilte seinem Arbeitgeber nach einem Baustelleneinsatz mit, dass der Auftrag dort erledigt sei. Da weitere Einsätze nicht zu fahren waren, sagte ihm der Geschäftsführer seiner Firma, dass er Feierabend machen solle, sein Mobiltelefon aber bitte angeschaltet lasse, falls doch noch ein weiter Einsatz zu fahren sei. Der Arbeitnehmer ging daraufhin nach Hause, wurde aber im Laufe des Tages doch noch von seinem Arbeitgeber angerufen, da ein Bergungseinsatz hätte gefahren werden müssen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – „Männerwirtschaft“ – geschlechtsbezogene Benachteiligung einer Arbeitnehmerin

Eine bei einem Verein als Lehrerin angestellte Arbeitnehmerin war mit ihrem Arbeitsvertrag unzufrieden. Neben der Arbeitnehmerin beschäftigte der Verein eine weitere Lehrerin und vier Lehrer. Die Arbeitsverträge des Schulleiters und zweier weiterer männlicher Lehrkräfte sahen im Unterschied zu den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmerin und ihrer Kollegin sog. beamtenähnliche Leistungen wie Versorgungs- und Beihilfeleistungen, Reise- und Umzugskostenerstattungen vor. Über 90 % der Schüler des Vereins sind Jungen. Die Lehrerin fühlte sich benachteiligt und verlangte von ihrem Arbeitgeber ebenfalls den Abschluss eines „beamtenähnlichen“ Arbeitsvertrags entsprechend den Arbeitsverträgen ihrer drei männlichen angestellten Kollegen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Ausschlussfristen gelten nicht bei Ansprüchen wegen Mobbing

shofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ausschlussfristen sind kürzere als vom Gesetzgeber geregelte Fristen, innerhalb derer ein Arbeitnehmer Ansprüche aus seinem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber geltend gemacht machen muss. Derartige Fristen finden sich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, vor allem in Arbeitsverträgen. Werden die Ansprüche nicht innerhalb der vorgesehenen Frist geltend gemacht, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Eine wirksam vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist gilt grundsätzlich auch für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit für Ansprüche aus mobbingbedingten Verletzungshandlungen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit

Nach § 9 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Dem Wunsch dürfen allerdings nicht dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Schadensersatz wegen unterbliebener Information über das Bestehen einer Unfallversicherung

Ein Arbeitgeber, hatte zu Gunsten seiner Beschäftigten eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Allen versicherten Arbeitnehmern stand auf Grund einer Vereinbarung mit der Versicherung ein Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen zu. Eine Arbeitnehmerin hatte 2001 als Fahrzeuginsassin bei einem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen erlitten, dass sie seitdem ein Pflegefall war. Die zu ihren Betreuern bestellten Eltern erhielten vom Arbeitgeber erstmals 2003 Kenntnis von der zu Gunsten der Arbeitnehmerin bestehenden Unfallversicherung. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers stellt für den Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund dar

(c) adel / Pixelio

adel/Pixelio

Studenten unterliegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nicht der Sozialversicherungspflicht. Studentische Aushilfskräfte sind daher auch bei den Arbeitgebern sehr beliebt, schließlich ersparen sich diese den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Das Bundsarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: 2 AZR 731/05, dass der Wegfall der Soziaversicherungsfreiheit im Laufe des Arbeitsverhältnisses keinen Grund für eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG darstellt. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht zum Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

Die Parteien stritten über die Zahlung monatlicher Zulagen. Als Anhang zum bestehenden Arbeitsvertrag verpflichtete sich der Arbeitgeber zur Zahlung monatlicher Leistungszulagen unter der Maßgabe, dass die Zahlungen als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen. Aus den Zahlungen seien für die Zukunft keinerlei Rechte herzuleiten. Der Arbeitgeber stellte die Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt ohne Begründung ein. Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, der Arbeitgeber sei zur weiteren Zahlung der Zulagen verpflichtet. Zum Rest des Beitrags »

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Arbeitsgericht Frankfurt – Arbeitnehmer darf Arbeitsauftrag bei erheblicher Arbeitszeitüberschreitung ablehnen

(c) Peter von Bechen / Pixelio

P.vonBechen/Pixelio

Arbeitnehmer dürfen Aufträge von Vorgesetzten ablehnen, wenn sie damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschreiten müssten, berichtet die Online-Ausgabe der FAZ vom 25.07.2007. Das Arbeitsgerichts Frankfurt gab der Kündigungsschutzklage eines fristlos gekündigten Fahrers eines Abschleppunternehmens statt (ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2007, Az. 1 Ca 1199/07). Zum Rest des Beitrags »

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LAG Köln – Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen abgefahrener Reifen

(c) Claudia Hautumm / Pixelio

C.Hautumm/Pixelio

Verletzt ein Berufskraftfahrer seine Pflicht zur täglichen Überprüfung des verkehrssicheren Zustandes der Reifen, so kann dies je nach den Umständen eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 04.09.2006, Az. 14 Sa 635/06, die Kündigungsschutzklage eines Fernfahrers abgewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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