Schlagworte: Arbeitzeit

Landesarbeitsgericht Mainz – Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

(c) Torsten Bogdenand / Pixelio

Bogdenand/Pixelio

Ein als Kran- und Lkw-Fahrer angestellter Arbeitnehmer teilte seinem Arbeitgeber nach einem Baustelleneinsatz mit, dass der Auftrag dort erledigt sei. Da weitere Einsätze nicht zu fahren waren, sagte ihm der Geschäftsführer seiner Firma, dass er Feierabend machen solle, sein Mobiltelefon aber bitte angeschaltet lasse, falls doch noch ein weiter Einsatz zu fahren sei. Der Arbeitnehmer ging daraufhin nach Hause, wurde aber im Laufe des Tages doch noch von seinem Arbeitgeber angerufen, da ein Bergungseinsatz hätte gefahren werden müssen. Zum Rest des Beitrags »

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