Schlagworte: AGG

LArbG Berlin-Brandenburg: Was ist Mobbing

Die 1964 geborene Klägerin arbeitete seit Januar 1992 als Senior Consultant bei der Beklagten. Auf Grund einer Vereinbarung in 2001 leistete die Klägerin als Competence Teamleiterin sog. Telearbeit. In den Jahren 2002 und 2003 unternahmen zwei unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin insgesamt drei Versuche, diese Vereinbarung zu widerrufen. Im Dezember 2003 wurde schließlich eine Weiterführung der Telearbeit vereinbart, wobei die Klägerin verbindlich zusicherte, März 2004 an zwei Tagen pro Woche im Büro anwesend zu sein. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

shofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er – zB aus Gründen der Qualitätssicherung – schriftliche Arbeitsanweisungen einführt. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Berlin muss Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zahlen

Beschränkt ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. „Personalüberhang“ zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters iSd. § 10 AGG, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne dass er im Einzelnen darlegt, welche konkreten Personalstrukturen er schaffen will, sowie aus welchen Gründen und mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll. Ein dadurch unzulässig benachteiligter Beschäftigter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld wegen des erlittenen Schadens, der sich nicht als Vermögensschaden darstellt. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Berlin-Brandenburg – GEMA wegen Bevorzugung von Männern verurteilt

Die GEMA hatte 2006 den Posten des Personaldirektors ohne jede Ausschreibung an einen Mann vergeben, der bis dahin die Personalabteilung des Unternehmens in München geleitet hatte. Die Abteilungsleiterin der Personalabteilung in Berlin fühlte sich bei der Beförderung übergangen, weil sie sich als gleichrangig qualifiziert ansah und zudem länger als der Konkurrent im Unternehmen gearbeitet hatte und klagte u.a. auf Zahlung der Differenz ihrer Vergütung zu der des beförderten Konkurrenten und Schadenersatz. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Berlin-Brandenburg – Bezahlung nach Lebensaltersstufen im BAT stellt eine Altersdiskriminierung dar und ist nach dem AGG unzulässig

Das seit 2004 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Dazu stehen den durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private zur Seite, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Zum Rest des Beitrags »

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Arbeitsgericht Hamburg – Kündigung am Weltfrauentag stelle keine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar

Eine Arbeitnehmerin war für sechs Monate befristet als Softwareentwicklerin tätig. Der Arbeitsvertrag sah die Möglichkeit einer Kündigung vor. Als die Arbeitnehmerin anstelle eine ihr zugewiesene Aufgabe zu erledigen, lieber darüber mit dem Vorstand diskutieren wollte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis am 08.03.2007 fristgemäß zum 22.03.2007. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Baden-Württemberg – Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften Bewerbung fehlt

Als „AGG-Hopping“ wird eine finanziell motivierte Pseudobewerbung bezeichnet. Seit das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, bewerben sich Menschen mit dem Ziel, den sie ablehnenden Arbeitgeber anschließend wegen angeblicher Verstöße zu verklagen und eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Position zu erhalten. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – „Männerwirtschaft“ – geschlechtsbezogene Benachteiligung einer Arbeitnehmerin

Eine bei einem Verein als Lehrerin angestellte Arbeitnehmerin war mit ihrem Arbeitsvertrag unzufrieden. Neben der Arbeitnehmerin beschäftigte der Verein eine weitere Lehrerin und vier Lehrer. Die Arbeitsverträge des Schulleiters und zweier weiterer männlicher Lehrkräfte sahen im Unterschied zu den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmerin und ihrer Kollegin sog. beamtenähnliche Leistungen wie Versorgungs- und Beihilfeleistungen, Reise- und Umzugskostenerstattungen vor. Über 90 % der Schüler des Vereins sind Jungen. Die Lehrerin fühlte sich benachteiligt und verlangte von ihrem Arbeitgeber ebenfalls den Abschluss eines „beamtenähnlichen“ Arbeitsvertrags entsprechend den Arbeitsverträgen ihrer drei männlichen angestellten Kollegen. Zum Rest des Beitrags »

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