Schlagworte: Verlängerung

Bundesarbeitsgericht – Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Düsseldorf – Automatische Vertragsverlängerung bei Probeabonnement unzulässig, wenn nur innerhalb der AGB ein Hinweis erfolgt

Der Kläger schloss im Internet ein Probeabonnement ab. Auf der Internetseite des Anbieters fand sich allerdings kein Hinweis, dass sich das Abonnement ohne Kündigung kostenpflichtig um jeweils 30 Tage verlängert. Dieser Hinweis fand sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kläger natürlich nicht gelesen hatte. Die von ihm geleistete Zahlung verlangte er vom Anbieter zurück und bekam vom AG Düsseldorf Recht. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit

Nach § 9 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Dem Wunsch dürfen allerdings nicht dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch. Zum Rest des Beitrags »

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