Schlagworte: Benachteiligung

BAG – Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

shofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er – zB aus Gründen der Qualitätssicherung – schriftliche Arbeitsanweisungen einführt. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Berlin – Klage auf Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung abgewiesen

Die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Klage einer Beschäftigten bei Sony BMG auf Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung abgewiesen. Die Klägerin, die in einem Unternehmen der Musikbranche in leitender Tätigkeit beschäftigt war, hatte sich um eine (höhere) Führungsposition beworben, diese war jedoch mit einem männlichen Mitbewerber besetzt worden. Die Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei aus geschlechtsspezifischen Gründen benachteiligt worden. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Berlin-Brandenburg – GEMA wegen Bevorzugung von Männern verurteilt

Die GEMA hatte 2006 den Posten des Personaldirektors ohne jede Ausschreibung an einen Mann vergeben, der bis dahin die Personalabteilung des Unternehmens in München geleitet hatte. Die Abteilungsleiterin der Personalabteilung in Berlin fühlte sich bei der Beförderung übergangen, weil sie sich als gleichrangig qualifiziert ansah und zudem länger als der Konkurrent im Unternehmen gearbeitet hatte und klagte u.a. auf Zahlung der Differenz ihrer Vergütung zu der des beförderten Konkurrenten und Schadenersatz. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – „Männerwirtschaft“ – geschlechtsbezogene Benachteiligung einer Arbeitnehmerin

Eine bei einem Verein als Lehrerin angestellte Arbeitnehmerin war mit ihrem Arbeitsvertrag unzufrieden. Neben der Arbeitnehmerin beschäftigte der Verein eine weitere Lehrerin und vier Lehrer. Die Arbeitsverträge des Schulleiters und zweier weiterer männlicher Lehrkräfte sahen im Unterschied zu den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmerin und ihrer Kollegin sog. beamtenähnliche Leistungen wie Versorgungs- und Beihilfeleistungen, Reise- und Umzugskostenerstattungen vor. Über 90 % der Schüler des Vereins sind Jungen. Die Lehrerin fühlte sich benachteiligt und verlangte von ihrem Arbeitgeber ebenfalls den Abschluss eines „beamtenähnlichen“ Arbeitsvertrags entsprechend den Arbeitsverträgen ihrer drei männlichen angestellten Kollegen. Zum Rest des Beitrags »

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