Schlagworte: Unfallregulierung

Bei der Schadenregulierung verstehen wir keinen Spaß

Die Unfallsache, in der das Amtsgericht Mitte für September 2010 terminiert hatte, ist tatsächlich erledigt. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte sich zuvor telefonisch in einem belustigten Tonfall der Ernsthaftigkeit unserer Klage vergewissert und nachdem wir klargestellt hatten, bei klaren Rechtsfragen völlig humorlos auch den letzen Cent einzuklagen, die noch offenen Reparaturkosten gezahlt. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

LG Köln – Oldtimer ohne Sicherheitsgurte begründet kein Mitverschulden

Die Spritztour zweier Freunde mit einen Anfang der 60er Jahre gebauten Roadster MGB 67 endete mit dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Chrysler und schlimmen Verletzungen für den Beifahrer. Dieser erlitt Gesichtsverletzungen, Hautablederungen, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen, ist seither arbeitsunfähig und wird seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulierte seinen Schaden jedoch nur zum Teil abzüglich einer Mithaftung von 25 Prozent, da er nicht angeschnallt gewesen sei. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

Schadenregulierung mit der Barmenia – zeitnah, freundlich und unkompliziert

Unser Mandant stand an einer Ampel, vor ihm ein weiteres Fahrzeug, als eine etwas unaufmerksame Verkehrsteilnehmerin auf sein Fahrzeug auffuhr und ihn auf das davor stehende aufschob. Derartige Auffahrunfälle, auch Kettenauffahrunfall genannt, können in der Schadenregulierung durchaus zum Problem werden, wenn der Unfallverlauf nicht mehr exakt zu rekonstruieren ist. So könnte der zuletzt Aufgefahrene behaupten, der Fahrer des mittleren Fahrzeugs sei bereits zuvor aufgefahren und nicht aufgeschoben worden. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

Wenn einen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in die Pfanne hauen will

Nach einem Verkehrsunfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, den Fahrzeugschaden des Geschädigten entweder voll oder bei einem Mitverschulden zumindest teilweise entsprechend einer Quote zu ersetzen. Festzustellen, wie hoch der Fahrzeugschaden ist, kann in der Regel nur ein Kfz-Sachverständiger, den der Geschädigte selbst frei wählen kann. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

Versicherung kommt die Nachbegutachtung durch eigenen Sachverständigen teuer zu stehen

Unser Mandant hatte im Dezember 2006 sein Fahrzeug geparkt und war mit einem Bekannten unterwegs. Als er zurückkam, fand er sein Fahrzeug beschädigt vor. Ein Kleintransporter mit Anhänger war beim rangieren rückwärts gegen den hinteren Radlauf gefahren. Der Fahrer des Kleintransporters gab die Unfallverursachung gegenüber der Polizei zu. Unser Mandant beauftragte einen Sachverständigen, der den Schaden mit 1.257,13 Euro netto kalkulierte, und verlangte diesen Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – Kein Nutzungsausfall für reinen Freizeitzwecken dienendes Wohnmobil wenn ein weiterer Pkw zur Verfügung steht

Nach einem unverschuldeten Unfall verlangte der Kläger wegen der Beschädigung seines Wohnmobils, einer Spezialanfertigung, Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur von 35 Tagen in Höhe von 150 EUR pro Tag. Im Alltag und auch für die Dauer der Reparatur benutzte der Kläger seinen Pkw. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage hinsichtlich des Anspruchs auf Nutzungsersatz ab. Die Berufung des Klägers beim OLG Frankfurt am Main blieb ebenso erfolglos. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen – Wer sein Kind auf dem Rücksitz anschnallt, darf die Fahrzeugtür offen lassen

Die Ehefrau des Klägers parkte dessen Pkw ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand. Nachdem sie Einkäufe erledigt hatte, setzte sie von der Beifahrerseite aus zunächst ihren Sohn auf seinen Kindersitz und schnallte ihn an. Dann ging sie, ohne dass ein herannahendes Fahrzeug zu sehen gewesen wäre, mit der jüngeren Tochter auf dem Arm von hinten um den Wagen herum, um das Kind von der Fahrerseite aus hinzusetzen. Als sie, am Fahrbahnrand stehend, die hintere Fahrzeugtür zu Dreiviertel geöffnet hatte, vergewisserte sie sich nochmals der Verkehrslage und schnallte die Tochter an. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

BGH – länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

Das Fahrzeug eines Unfallgeschädigten war nach einem Unfall beschädigt, ein Totalschaden. Der für den Kauf eines Ersatzfahrzeuges erforderliche Zeitraum wurde vom Sachverständigen auf die üblichen 14 Kalendertage geschätzt. Der Unfallgeschädigte nahm zunächst einen Mietwagen. Da er bereits vor dem Unfall einen Kaufvertrag über einen PKW, dessen Lieferung gegen Ende des Jahres vorgesehen war, wies der Unfallgeschädigte den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners darauf hin, dass er, bis zur Lieferung entweder auf Kosten der Versicherung ein „Interimsfahrzeug“ ankaufen oder bis zur Lieferung Nutzungsausfallentschädigung geltend machen müsse. Der Haftpflichtversicherer zahlte nur die Kosten für das Mietfahrzeug und lehnte weitere Zahlungen ab. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

LG Osnabrück – Zur Frage von Schadensersatzansprüchen bei sog. „schwarzem Eis“ (Fahrbahnausbesserungen mittels Bitumen)

Ein Motorradfahrer kam beim Durchfahren einer langgezogenen Rechtskurve mit seinem Krad ausgangs der Kurve auf sog. „schwarzem Eis“ zu Fall und wurde gegen einen Baum geschleudert. Die Straße war sporadisch in Abständen von 500 Metern mit Bitumen geflickt worden. Die gewählte Reparaturart habe nach Auffassung des Motorradfahrers dazu geführt, dass er trotz angepasster Geschwindigkeit sein Zweirad nicht habe auf der Bahn halten können. Den entstandenen Schaden sowie eine Schmerzensgeld verlangte der Motorradfahrer vom Land nach einer Haftungsquote von 2/3 ersetzt. Das Landgericht Osnabrück wies die Klage ab. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

AG München – Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Kurz vor einer Einmündung fuhr der 7 Jahre und 10 Monate alte Sohn der späteren Beklagten mit seinem Fahrrad von einer Fußgängerbrücke herunter, überquerte den Fuß- und Radweg und prallte ungebremst in das hintere rechte Eck des Fahrzeuges der späteren Klägerin. Dabei wurde der Kotflügel hinten rechts eingedellt und die Antenne abgerissen. Die Reparatur kostete 1640 Euro. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare