Schlagworte: Minderjährige

Vertragsfallen im Internet – Eltern haften nicht für ihre Kinder

Zahlreiche Vertragsfallen im Internet zielen besonders auf die Unerfahrenheit von Minderjährigen. So werden angeblich Dienstleistungen wie Hilfe bei Hausarbeiten, Malvorlagen oder Frei-SMS angeboten. Die Seiten sind unterschiedlich gestaltet. Gemein ist allen Angeboten, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass diese kostenpflichtig sind. Ganz am Ende der Seiten, in unscheinbar gestalteten Fußnoten, findet sich ein Hinweis, dass man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten abschließt. Innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man mit einem Klick als zur Kenntnis genommen annimmt, finden sich die entsprechenden Vertragsmodalitäten. Zum Rest des Beitrags »

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AG Berlin-Mitte – Klingeltonanbieter geht leer aus

Eine negative Feststellungsklage eines Vaters wegen angeblich angefallener Forderungen aus der Nutzung seines Mobiltelefons und dem Abschluss diverser Klingeltonabos durch seine minderjährige Tochter gegen den Anbieter Jamba! hatte vor dem AG Berlin-Mitte Erfolg. Nach dem Urteil, erstritten von Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Mönchengladbach, steht Jamba! weder gegen die minderjährige Tochter noch gegen deren Vater als Inhaber des Mobilfunkanschlusses Ansprüche zu. Zum Rest des Beitrags »

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LG München I – Der Computer in Kinderhand ist ein gefährlicher Gegenstand

Die 16jährige Tochter der beklagten Eltern stellte auf den Internetportalen myvideo.de und video.web.de Videos ein, die aus 70 Fotografien hergestellt waren, deren Urheberrechte bei der Klägerin lagen. Die Klägerin nahm neben der Tochter auch die Eltern auf Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Eine Unterlassungserklärung war außergerichtlich bereits abgegeben worden. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Kurz vor einer Einmündung fuhr der 7 Jahre und 10 Monate alte Sohn der späteren Beklagten mit seinem Fahrrad von einer Fußgängerbrücke herunter, überquerte den Fuß- und Radweg und prallte ungebremst in das hintere rechte Eck des Fahrzeuges der späteren Klägerin. Dabei wurde der Kotflügel hinten rechts eingedellt und die Antenne abgerissen. Die Reparatur kostete 1640 Euro. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Köln – Minderjährige Kinder haften in der Regel nicht bei Verkehrsunfällen

Ein Neunjähriger und seine ebenfalls neunjährige Spielkameradin fuhren auf ihren Fahrrädern über eine Straße. Ein Pkw näherte sich, bremste und kam noch rechtzeitig zum Stehen. Während das Mädchen unbeschadet am Pkw vorbeikam, fuhr der Junge mit seinem Fahrrad, das außer einer Rücktrittbremse keine funktionsfähige Bremse aufwies, ungebremst gegen das Fahrzeugs und verletzte sich. Die Eltern des Jungen klagten vor dem Landgericht Köln auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wobei sie Prozesskostenhilfe beantragten. Das Landgericht Köln wies den Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgsaussichten zurück. Zum Rest des Beitrags »

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Hanseatisches OLG – Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße

Auch Minderjährigen muss bewusst sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und man für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden kann. In dem vom Hans. OLG Hamburg entschiedenen Fall hatte eine 15jährige Schülerin über eine Online-Tauschbörse zunächst Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese dann auf eBay zum Verkauf angeboten. Der Rechteinhaber der Bilder mahnte die Schülerin kostenpflichtig ab, die Schülerin bzw. deren Eltern weigerten sich allerdings, die verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. Zum Rest des Beitrags »

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AG Düsseldorf – Rückforderungsanspruch bei Bestellung von Klingelton-Abos durch Minderjährige

(c) Stebchen / Pixelio

Stebchen/Pixelio

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.08.2006 (Az.: 52 C 17756/05) einen Anbieter sogenannter Klingelton-Abos verurteilt, die durch diesen bereits eingezogenen Entgelte an eine Minderjährige zurückzuerstatten. In dem entschiedenen Fall bestellte eine Minderjährige über ein Prepaid-Handy, dass sie von ihrem Vater geschenkt bekommen hatte, per SMS Klingeltöne und schloss damit zugleich ein Abonnement ab. Nachdem der Vater damit nicht einverstanden war, das Geld für das Abo jedoch schon vom Guthaben abgezogen war und der Anbieter sich weigerte, das Geld zurückzuzahlen, klagte man die abgebuchten 38,87 Euro ein. Zum Rest des Beitrags »

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