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LG Köln – Oldtimer ohne Sicherheitsgurte begründet kein Mitverschulden

Die Spritztour zweier Freunde mit einen Anfang der 60er Jahre gebauten Roadster MGB 67 endete mit dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Chrysler und schlimmen Verletzungen für den Beifahrer. Dieser erlitt Gesichtsverletzungen, Hautablederungen, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen, ist seither arbeitsunfähig und wird seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulierte seinen Schaden jedoch nur zum Teil abzüglich einer Mithaftung von 25 Prozent, da er nicht angeschnallt gewesen sei. Zum Rest des Beitrags »

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