Schlagworte: Fahrzeugbestellung

BGH – länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

Das Fahrzeug eines Unfallgeschädigten war nach einem Unfall beschädigt, ein Totalschaden. Der für den Kauf eines Ersatzfahrzeuges erforderliche Zeitraum wurde vom Sachverständigen auf die üblichen 14 Kalendertage geschätzt. Der Unfallgeschädigte nahm zunächst einen Mietwagen. Da er bereits vor dem Unfall einen Kaufvertrag über einen PKW, dessen Lieferung gegen Ende des Jahres vorgesehen war, wies der Unfallgeschädigte den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners darauf hin, dass er, bis zur Lieferung entweder auf Kosten der Versicherung ein „Interimsfahrzeug“ ankaufen oder bis zur Lieferung Nutzungsausfallentschädigung geltend machen müsse. Der Haftpflichtversicherer zahlte nur die Kosten für das Mietfahrzeug und lehnte weitere Zahlungen ab. Zum Rest des Beitrags »

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